Schallbach (sih). Ab 2018 müssen Hunde auf Schallbacher Gebiet während der Brut- und Stillzeit des Wildes angeleint werden, diese Regelung soll jeweils vom 1. April bis zum 1. Juli gelten. Die Leinenpflicht im Bereich Holzeck-Lettenweg-Kreisstraße-Banngrenze wird dann mit Schildern ausgewiesen.
Schallbach Leinenpflicht zur Brutzeit
Weiler Zeitung 13.06.2017 - 23:00 Uhr