Schallbach Leinenpflicht zur Brutzeit

Weiler Zeitung

Schallbach (sih). Ab 2018 müssen Hunde auf Schallbacher Gebiet während der

Schallbach (sih). Ab 2018 müssen Hunde auf Schallbacher Gebiet während der Brut- und Stillzeit des Wildes angeleint werden, diese Regelung soll jeweils vom 1. April bis zum 1. Juli gelten. Die Leinenpflicht im Bereich Holzeck-Lettenweg-Kreisstraße-Banngrenze wird dann mit Schildern ausgewiesen.

Der Gemeinderat griff mit diesem einstimmigem Beschluss den Vorschlag von Schallbachs langjährigem Jagdpächter Helmut Sütterlin auf. Ihm war aufgefallen, dass das Wild immer häufiger während der Brut- und Stillzeit aufgeschreckt wird. Dies, so betont Sütterlin, geschehe auch im Vorwaldbereich, in dem es im Zuge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung immer weniger Wiesen und somit auch Rückzugsräume gibt.

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