Schallbach (sih). Auf Schallbachs Friedhof gibt es ein stilles Gräberfeld, unter dessen Rasenquadrat Verstorbene ihre letzte Ruhestätte finden. Diese Form der Bestattung ist eine der Lösungen für weit entfernt lebende Angehörige bezüglich der Grabpflege eines Hinterbliebenen. Dennoch ist auf dem stillen Gräberfeld in Schallbach immer mal wieder Grabschmuck zu finden und offenbar besteht auch der Wunsch, an die Verstorbenen zu erinnern. Im vergangenen Jahr hatte daher der Gemeinderat beschlossen, künftig eine Stele beim stillen Gräberfeld aufzustellen. Auf dieser können auf Wunsch Messingschilder mit dem Namen des Verstorbenen angebracht werden. Nun ist die Stele fertig: 1,30 Meter hoch, 50 Zentimeter breit, aus rötlichem Sandstein und mit Weinrebendekor an einer Seite. Beim Standort für die Stele war das Gremium geteilter Meinung. Bürgermeister Martin Gräßlin schlug vor, diese anstelle des Steinkreuzes in der Ecke des stillen Gräberfelds aufzustellen und davor eine Bodenplatte für das Ablegen von Grabschmuck anzubringen. Florian Grether fand den Standort in der Mauerecke ungünstig. Wolle man dort Grabschmuck ablegen, müsste man über das Gräberfeld hinweg laufen, meinte er. Regina Wagner schlug vor, die Stele links vom stillen Gräberfeld an der Friedhofsmauer aufzustellen. Beide Vorschläge kamen zur Abstimmung, mit jeweils vier Stimmen pro Vorschlag ergab sich ein Patt. Seines Wissens gebe die Bürgermeisterstimme in einer Pattsituation den Ausschlag, sagte Gräßlin dazu und kündigte an, er werde sich genau erkundigen. Zum wiederholten Mal wurde der Antrag auf Bau eines Wohnhauses in der alten Poststraße gestellt. Diesmal waren es eine geplante Böschung und eine Traufhöhe, die höher ist als der Bebauungsplan vorschreibt, die zur mehrheitlichen Ablehnung des Antrags führte. Christian Iselin stimmte für den Bauantrag, Michael Sütterlin enthielt sich der Stimme. Der Bebauungsplan diene dazu, den dörflichen Charakter des Dorfeingangs zu erhalten, stellte Gräßlin fest. Hier eine Ausnahme zu machen, sei erstens unfair denen gegenüber, die sich an den Bebauungsplan gehalten hätten und könne sich zweitens auswirken auf die künftige Bebauung des benachbarten Neubaugebiets Hüttstall II. Einig war man sich bei der Ablehnung des Antrags auf Aufstellen von zwei Wechselpritschen im Innenbereich. Eine Wechselpritsche ist ein austauschbarer containerförmiger Ladungsträger für Lastwagen und Güterwaggons. „Die Bauweise entspricht nicht der Umgebungsbebauung“, sagte Gräßlin dazu.