Die fristlose Kündigung ist nach Reissmann und Künstler gar nicht haltbar: Sie sei nur gerechtfertigt, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach einem entsprechenden Vorgang oder der Kenntnis eines solchen erfolge. Da es dabei um hohe Abfindungssummen geht, die Grether einbüßen würde, sei die Begründung der fristlosen Kündigung entscheidend. Eine vor dem Gesetz hieb- und stichfeste Begründung lässt sich nach den Anwälten in dieser Sache aber nicht finden.
Tatsache sei, dass es mit den Zahlen der WG nach der Fusion mit Bahlingen abwärts ging. Die Weine vom Kaiserstuhl seien schwer verkäuflich, im Nachhinein gesehen sei der Entschluss, Bahlingen mit ins Boot zu holen, falsch gewesen. Ein Managementfehler, der aber nicht allein Grether anzulasten sei. „Es wundert mich, dass jetzt alle so erstaunt tun. Es fanden doch seit der Fusion 2011 alle sechs bis acht Wochen gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat statt“, sagt Künstle.
Die Klage gegen die außerordentliche fristlose Kündigung ist eingereicht, eine Frist zur Erwiderung besteht bis zum 17. August. Parallel dazu sei man mit den Anwälten der Gegenseite im Gespräch mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung. „Das wäre, abgesehen von den hohen Kosten, die der Verlierer bezahlen muss, auch besser für die Reputation aller Beteiligten“, sagen die Lörracher Anwälte. Denn auch das Image der Winzergenossenschaft leide Schaden.