Schliengen „Fristlose Kündigung nicht haltbar“

Weiler Zeitung
Wolfgang Grether will sich mit seinen Anwälten Hannes Künstle und Herwig Reissmann (v.r.) gegen die fristlose Kündigung als Geschäftsführer der WG Schliengen-Müllheim mit einer Klage vor dem Landgericht zur Wehr setzen.                        Foto: Dorothee Philipp Foto: Weiler Zeitung

WG Schliengen: Anwälte von Wolfgang Grether nehmen Stellung / Außergerichtliche Einigung das Ziel

Nach seiner fristlosen Kündigung als Geschäftsführer der Ersten Markgräfler Winzergenossenschaft Schliengen-Müllheim hat Wolfgang Grether jetzt Klage beim Freiburger Landgericht eingereicht. Es gehe dabei nicht nur um Abfindungsansprüche, sondern vor allem um die Rehabilitation seiner Person, sagten seine Anwälte, die Arbeitsrechtler Herwig Reissmann und Hannes Künstle, bei einem Mediengespräch in der Lörracher Kanzlei.

Von Dorothee Philipp

Schliengen. Die jüngste Presseinformation der Genossenschaft, die sehr viel Aufmerksamkeit in den Medien erfahren hat, lasse den Schluss zu, er habe „in die Schatulle gegriffen“, sagt Grether selbst. Das sei aber definitiv nicht der Fall gewesen und leicht zu beweisen. Er spricht dabei auch von „Rufmord“. Es sind etliche Punkte, die die Anwälte mit der Klage vor Gericht klarstellen wollen, wenn vorher keine Einigung mit der Gegenseite erzielt werden kann. Diese habe zum Beispiel schon die Beschuldigung zurückgenommen, Grether habe für die Neugestaltung der Verkaufsstelle in Weingarten 40 000 Euro ausgegeben, informierten die beiden Juristen. Das entsprechende Dokument sei aber lediglich ein Kostenvoranschlag ohne zeitliche Bindung und verbindliche Unterschrift gewesen.

„Das ist eine böswillige Unterstellung“

Dass die Geschäftsstruktur zum Schluss so unübersichtlich war, dass vieles verschleiert werden konnte, wie Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer Erklärung angemerkt hatten, ist nach Reissmann und Künstle „eine böswillige Unterstellung“: „Wir haben es mit einer Genossenschaft und drei GmbHs zu tun. Wo soll man da etwas verschleiern können?“, fragen sie.

Der Knackpunkt, auf dem die Klage aufbaut, sei, dass alle kritisierten Geschäftsvorgänge und Beschlüsse die Unterschriften von Vorstand und Aufsichtsrat tragen und die Geschäftsverbindungen der WG zu Grethers eigener „W & S Grether GmbH“ in einem Dienstleistungsvertrag seit 2010 schriftlich geregelt sind. Sämtliche Geschäftsberichte der WG seien sowohl vom baden-württembergischen Genossenschaftsverband als auch vom genossenschaftlichen Prüfungsverband DHV, bei dem die WG Mitglied ist, mit uneingeschränkten Prüfvermerken versehen, erklärt Künstle. Angesichts dieser Fakten sei der Vorwurf einer bewussten Verschleierung „sehr sportlich“.

Ein Wort will er auch noch zu den monierten, an die Traubengeldauszahlungen gekoppelten Tantiemezahlungen loswerden, die Grether in den vergangenen zwei Jahren unberechtigterweise bezogen haben soll. Vorstand und Aufsichtsrat hätten beschlossen, dass diese Prämienzahlungen als automatisch monatliche Akontozahlungen geleistet werden, deren Betrag nach einem Durchschnittswert ermittelt wurde: „Das ist wie bei einer Stromrechnung, die wird auch regelmäßig kontrolliert und mit den Vorauszahlungen verrechnet“, erklärt Künstle. Ebenso sei die WG mit der Vergütung für den Dienstwagen Grethers verfahren: automatisierte Akontozahlungen mit turnusmäßiger Abrechnung. Im Fall der WG wäre der ehrenamtliche Vorstand zu den Kontrollen dieser Vorgänge verpflichtet gewesen.

Nach Fusion mit Bahlingen ging es abwärts

Die fristlose Kündigung ist nach Reissmann und Künstler gar nicht haltbar: Sie sei nur gerechtfertigt, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach einem entsprechenden Vorgang oder der Kenntnis eines solchen erfolge. Da es dabei um hohe Abfindungssummen geht, die Grether einbüßen würde, sei die Begründung der fristlosen Kündigung entscheidend. Eine vor dem Gesetz hieb- und stichfeste Begründung lässt sich nach den Anwälten in dieser Sache aber nicht finden.

Tatsache sei, dass es mit den Zahlen der WG nach der Fusion mit Bahlingen abwärts ging. Die Weine vom Kaiserstuhl seien schwer verkäuflich, im Nachhinein gesehen sei der Entschluss, Bahlingen mit ins Boot zu holen, falsch gewesen. Ein Managementfehler, der aber nicht allein Grether anzulasten sei. „Es wundert mich, dass jetzt alle so erstaunt tun. Es fanden doch seit der Fusion 2011 alle sechs bis acht Wochen gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat statt“, sagt Künstle.

Die Klage gegen die außerordentliche fristlose Kündigung ist eingereicht, eine Frist zur Erwiderung besteht bis zum 17. August. Parallel dazu sei man mit den Anwälten der Gegenseite im Gespräch mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung. „Das wäre, abgesehen von den hohen Kosten, die der Verlierer bezahlen muss, auch besser für die Reputation aller Beteiligten“, sagen die Lörracher Anwälte. Denn auch das Image der Winzergenossenschaft leide Schaden.

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