Schönau Freispruch für Urlauber aus Israel

Markgräfler Tagblatt

Amtsgericht Schönau: Tourist war in Unfall verwickelt / Anklage lautete auf fahrlässige Tötung

Schönau (pele). Mit einem Freispruch endete am Donnerstag vor dem Schönauer Amtsgericht der Prozess gegen einen israelischen Touristen, der im August 2016 an einem Verkehrsunfall beteiligt gewesen war, bei dem ein Motorradfahrer ums Leben kam. Die Anklage hatte auf fahrlässige Tötung gelautet. Richterin Ulrike Götz entschied, den Fall zugunsten des Angeklagten auszulegen. Es sei nicht auszuschließen, dass der Unfall auch passiert wäre, hätte sich der 53-jährige Urlauber, der mit seiner Familie im oberen Wiesental unterwegs war, völlig korrekt verhalten, sagte sie in ihrer Urteilsbegründung.

Wie bei der ersten Behandlung des Falls im Juli war der angeklagte israelische Staatsbürger aufgrund der großen räumlichen Entfernung nicht selbst vor Gericht erschienen. Richterin Götz hatte damals beschlossen, den Fall zu vertagen und einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.

Die Staatsanwaltschaft legte nochmals die Anklage dar. Der Tourist sei im Sommer vergangenen Jahres mit seinem Pkw in eine Haltebucht auf der L 149 bei Todtnau-Präg gefahren, weil er dort ein Wendemanöver geplant habe. Der Wagen sei dabei auf die Fahrbahn geraten und ein herannahendes Motorrad habe nicht mehr ausweichen können. Aufgrund der anschließenden Kollision stürzte der Motorradfahrer und verstarb noch an der Unfallstelle.

Die Verteidigerin berichtete, dass der Angeklagte und seine Familie immer noch stark unter dem Geschehenen leiden würden. Sie betonte erneut, dass der Wagen des Urlaubers beim Herannahen des Motorrads bereits stand und nicht in Bewegung war. Das Fahrzeug habe zwar etwa zwanzig Zentimeter in die Fahrbahn hineingeragt, doch der Motorradfahrer sei laut den Fahrzeuginsassen bereits schlingernd auf die spätere Unfallstelle zugekommen. In den Aussagen der Familienangehörigen des israelischen Fahrers, die mit im Auto saßen, wurde bekräftigt, dass der Motorradfahrer sehr schnell unterwegs gewesen sei. „Er schlug ein wie eine Granate“, so eine Aussage.

Ein Polizist, der bei der Unfallaufnahme dabei war, wurde als Zeuge vernommen. Nach dessen Berechnungen hätte der Motorradfahrer mit 128 Stundenkilometern an der besagten Stelle unterwegs sein können, ohne „aus der Kurve zu fliegen“. Allerdings könne man abschließend weder sagen, wie hoch die Geschwindigkeit des herannahenden Motorrads gewesen sei, noch ob und wann der Fahrer angefangen habe zu bremsen.

Dies bestätigte der Sachverständige mit dem Hinweis auf das Antiblockiersystem des Motorrads. „Wir wissen nicht, wie der Fahrer gefahren ist und ob er überhaupt gebremst hat“, so der Sachverständige. Grundsätzlich könne man jedoch nicht ausschließen, dass dem Motorradfahrer – je nach Fahrverhalten – seine eigene Fahrbahn nicht gereicht hätte, um die Stelle unfallfrei zu passieren.

Diese Argumentation machte sich Richterin Ulrike Götz bei ihrem Urteil zueigen. Fraglos sei der Motorradfahrer sehr schnell unterwegs gewesen. Fraglos sei auch eine gewisse Pflichtverletzung des Angeklagten gegeben, da sein Fahrzeug in die Fahrbahn hineingeragt habe. Gleichwohl müsse man die fragliche Situation zugunsten des Angeklagten „strapazieren“. Es sei nun einmal nicht auszuschließen, dass der Unfall auch dann geschehen wäre, wenn sich der israelische Tourist völlig korrekt verhalten hätte. Insofern sei der Mann freizusprechen.

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