Der Gesetzgeber habe die Vorsorgepflichten erhöht, heißt es in einem Schreiben des Landratsamts, das den Gemeinderäten am Montag vorlag. Mittlerweile gelten so genannte HQ100-Flächen (Überflutungsflächen bei einem hundertjährigen Hochwasser) als festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Dies bedeutet, dass auf solchen Flächen die Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden grundsätzlich untersagt ist. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen. Das Landratsamt weist darauf hin, es sei künftig unerlässlich, „bei jeglichen Bauvorhaben die Hochwassergefahrenkarten zu konsultieren und je nach Grad der Hochwassergefährdung zu handeln“.
Die Gemeinderäte befassten sich mit der jetzt vorliegenden Kartierung und dem Maßnahmenbericht für Schönau. Bewertet wurde die grundsätzliche Betroffenheit; Fazit: „In der Stadt Schönau bestehen entlang der Wiese hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit.“ An betroffenen Industrie- und Gewerbegebieten werden genannt: Das Gewerbegebiet an der nördlichen Gemeindegrenze zu Utzenfeld, eine Fläche an der Oberfeldstraße, eine Gewerbefläche östlich der B 317 im Ortsteil Schönenbuchen und zwei Flächen an der Talstraße beziehungsweise der Tunauer Straße. Laut dem Bericht sind die für die Trinkwasser relevanten Anlagen bis zu einem HQ100 vor Hochwasser geschützt.