Schönau (pele). Ein 51-jähriger Mann aus Zell wurde am Donnerstag vor dem Schönauer Amtsgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung freigesprochen. Ein Küchenbrand in seiner Wohnung hatte Anfang des Jahres rund 50 000 Euro Schaden verursacht und darüber hinaus zu einer Rauchvergiftung bei einem Kind geführt. Die Anklage war davon ausgegangen, dass der Mann den Brand durch Unachtsamkeit beim Teekochen ausgelöst hatte. Zwei Herdplatten seien eingeschaltet gewesen, davon sei eine auf die höchste Stufe geschaltet gewesen und habe den Kunststoffgriff eines Topfes zum Schmoren gebracht, legte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dar. Der Angeklagte wies diese Darstellung des Sachverhalts zurück. Er habe lediglich eine Herdplatte auf die geringste Stufe eingestellt, um den mit einem Wasserkocher aufgebrühten Tee warm zu halten. Die Aussagen zweier als Zeugen geladenen Polizisten, die am Brandort waren, konnten kein klärendes Licht auf den Vorgang werfen. Entscheidend waren die Darlegungen des hinzugezogenen Sachverständigen. Dieser meinte, grundsätzlich könne eine auf die höchste Stufe gestellte Herdplatte zwar brandauslösend wirken, allerdings nur, wenn brennbares Material direkt auf ihr liege. Da aber außer Töpfen nichts auf dem Herd stand und in der Küche weiter nichts Auffälliges gefunden wurde, sei diese Variante unwahrscheinlich. Nicht ausschließen könne er dagegen aufgrund des vorgefundenen Brandumfelds und der Spurenlage, dass die Dunstabzugshaube des Herds, die ihm allerdings nicht zur Untersuchung zur Verfügung stand, den Brand ausgelöst habe, legte der Sachverständige dar. Am Ende der Verhandlung waren sich alle Beteiligten einig, dass dem Angeklagten kein fahrlässiges Verhalten anzukreiden sei. Folgerichtig sprach Richterin Ulrike Götz ihn frei.