Schönau (pele). Mehr Arbeit als erwartet hat die Verwaltung im Schönauer Rathaus mit einer Vereinbarung, in der es um Leistungen des Werkhofs der Stadt Schönau für den Gemeindeverwaltungsverband Schönau geht. Denn die erste, bereits vom Gemeinderat abgesegnete Fassung, hat nicht die Zustimmung der Kommunalaufsicht gefunden. Neben zwei kleineren Kritikpunkten, die die Verwaltung jetzt in die zweite Fassung eingearbeitet hat, geht es vor allem um die Frage, ob es sich in der Angelegenheit überhaupt um eine öffentlich-rechtliche oder vielmehr um eine privatrechtliche Vereinbarung handelt. Während die Kommunalaufsicht letztere Variante präferiert, pocht die Schönauer Stadtverwaltung auf den öffentlich-rechtlichen Charakter der Vereinbarung. Dies habe man der Kommunalaufsicht auch in einem Gespräch mitgeteilt, bekräftigte Bürgermeister Peter Schelshorn am Montag in der Gemeinderatssitzung. Das Ratsgremium entschied sich einstimmig dafür, der Ansicht der Verwaltung zu folgen und segnete die Vereinbarung auch in ihrer zweiten Fassung ab. Nun liegt der Ball wieder bei der Kommunalaufsicht.