Schönau Unfall im Urlaub mit bitteren Folgen

Markgräfler Tagblatt

Amtsgericht: Israelischer Tourist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Schönau (pele). Zu einem Horror-Urlaub wurde im August vergangenen Jahres für einen israelischen Touristen sein Aufenthalt im oberen Wiesental. Ein Verkehrsunfall, in den er verwickelt war, kostete einen Motorradfahrer das Leben. Deshalb war der 53-jährige gestern vor dem Amtsgericht Schönau wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Zu einem Urteil kam es allerdings noch nicht; die Entscheidung des Gerichts wurde vertagt.

Zur Verhandlung war die Verteidigerin des Israelis allein erschienen. Die Abwesenheit des Angeklagten war selbstredend der weiten Distanz zu seinem Wohnort, wo der gelernte Lokomotivführer derzeit als Reinigungskraft arbeitet, geschuldet. Den vom Amtsgericht erlassenen Strafbefehl wolle er jedenfalls nicht akzeptieren, legte die Verteidigerin des Mannes dar, denn es sei nicht erwiesen, dass sein Verhalten ursächlich für den Unfall verantwortlich war.

Die Staatsanwaltschaft geht jedoch genau davon aus. Der Tourist sei mit seinem Pkw in eine Haltebucht auf der L 149 bei Todtnau gefahren, weil er dort ein Wendemanöver geplant habe. Der Wagen sei dabei auf die Fahrbahn geraten und ein heranfahrendes Motorrad habe nicht mehr rechtzeitig ausweichen können. Es kam zu einer Kollision, in deren Folge der Motorradfahrer stürzte und noch an der Unfallstelle verstarb. Der Angeklagte habe die nötige Sorgfalt am Steuer vermissen lassen und sei wegen fahrlässiger Tötung zu belangen, so die Staatsanwältin.

Die Verteidigerin wiederum machte geltend, dass auch im Lichte eines vorliegenden Gutachtens nicht zweifelsfrei zu klären sei, ob der Motorradfahrer nicht bereits vor der durch den wendenden Wagen gegebenen Irritation ins Schlingern gekommen war und sich verbremst hatte. Das Auto ihres Mandanten sei jedenfalls im Moment des Zusammenpralls gestanden, auch wenn es ein Stück weit in die Fahrbahn hineingereicht habe. Die Zeugen des Vorfalls, allesamt Fahrzeuginsassen aus Israel, hätten angegeben, dass der Motorradfahrer bereits schlingernd auf den Wagen zugekommen sei.

Richterin Ulrike Götz wollte dieser Interpretation nicht folgen. Zwar sei der Motorradfahrer zu schnell unterwegs gewesen – die Rede war von etwa 120 Stundenkilometern – doch sei er zweifelsfrei gestürzt, weil er mit dem Pkw zusammenstieß. „Wenn ihr Mandant nicht dort gestanden hätte, wäre gar nichts passiert“, sagte Götz zu der Verteidigerin.

Weder die Richterin noch die Staatsanwältin wollten sich demzufolge auf eine von der Verteidigung vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage einlassen. Vielmehr sollen nun Sachverständige zu Rate gezogen werden. Die Fortsetzung der Verhandlung findet am 3. August statt.

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