Zur Verhandlung war die Verteidigerin des Israelis allein erschienen. Die Abwesenheit des Angeklagten war selbstredend der weiten Distanz zu seinem Wohnort, wo der gelernte Lokomotivführer derzeit als Reinigungskraft arbeitet, geschuldet. Den vom Amtsgericht erlassenen Strafbefehl wolle er jedenfalls nicht akzeptieren, legte die Verteidigerin des Mannes dar, denn es sei nicht erwiesen, dass sein Verhalten ursächlich für den Unfall verantwortlich war.
Die Staatsanwaltschaft geht jedoch genau davon aus. Der Tourist sei mit seinem Pkw in eine Haltebucht auf der L 149 bei Todtnau gefahren, weil er dort ein Wendemanöver geplant habe. Der Wagen sei dabei auf die Fahrbahn geraten und ein heranfahrendes Motorrad habe nicht mehr rechtzeitig ausweichen können. Es kam zu einer Kollision, in deren Folge der Motorradfahrer stürzte und noch an der Unfallstelle verstarb. Der Angeklagte habe die nötige Sorgfalt am Steuer vermissen lassen und sei wegen fahrlässiger Tötung zu belangen, so die Staatsanwältin.