Schönau (hf). In seiner Sitzung am Montag setzte der Gemeinderat die Gebühren für Wasser und Abwasser für das Jahr 2017 fest. Auf Basis der neuen Kalkulation ergibt sich für die Wasserversorgung 2017 ein Preis von 1,86 Euro pro Kubikmeter. In der Abwasserbeseitigung werden neu 3,10 Euro an Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter fällig, und in der Niederschlagswassergebühr 0,75 Euro pro Quadratmeter. Rechnungsamtsleiterin Gisela Schäuble berichtete, dass sich aufgrund der geplanten Ansätze im Haushaltsplan 2017 bei einer geschätzten Verbrauchsmenge von rund 127 000 Kubikmeter die Wassergebühr pro Kubikmeter von bisher 1,25 Euro auf 1,86 Euro erhöhen wird. Die Gründe für diese Erhöhung liegen in der 2016 durchgeführten Digitalisierung der kompletten Wasserversorgungspläne (40 000 Euro) sowie in den Wasserleitungsarbeiten in der Hägmattstraße (45 000 Euro). Bürgermeister Peter Schelshorn erläuterte, dass es sich hierbei um Ausgaben handelte, die im ersten Jahr wieder abgeschrieben werden müssen. Im Bereich der Abwasserbeseitigung ergeben sich gemäß der vorgelegten Kalkulation eine Schmutzwassergebühr von 3,10 Euro pro Kubikmeter (Vorjahr: 2,23 Euro) und eine Niederschlagswassergebühr von 0,75 Euro pro Quadratmeter (Vorjahr: 0,29 Euro). Hier liegt der Grund für die Erhöhung zum einen darin, dass sich die Aufwendungen im Zuge der Eigenkontrollverordnung mehr als verdoppelt haben. Zum andren machte die Rechnungsamtsleiterin darauf aufmerksam, dass im Jahr 2015 keine neue Kalkulation vorgenommen wurde. Gemeinderätin Mechthild Münzer monierte, dass es sich bei den Erhöhungen gesamthaft um eine Kostensteigerung von 1,90 Euro handelt. Das erschien ihr deutlich zu hoch. Rechnungsamtsleiterin Schäuble erklärte, dass die Stadt nur die tatsächlich entstandenen Kosten umlegen könne. Die Nachfrage von Mechthild Münzer, ob das bedeute, dass im folgenden Jahr die Erhöhung bei der Wasserversorgung wieder zurückgenommen werde, konnte die Rechnungsamtsleiterin nicht bestätigen. Der Wasserpreis des Folgejahrs werde wieder abhängig sein von den Reparatur- und Sanierungsarbeiten, die sich im Zuge der Ergebnisse der Eigenkontrollverordnung ergeben werden. Diese Kosten ließen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorhersagen. Der Gemeinderat stimmte den neuen Gebührensatzungen für Wasser und Abwasser bei einer Enthaltung von Mechthild Münzer zu.