Schopfheim „Der Naturschutz hat die Oberhand“

Markgräfler Tagblatt
Erläuterungen am Kartentisch: Regina Biss vom Regierungspräsidium stand Rede und Antwort. Foto: Gerd Sutter Foto: Markgräfler Tagblatt

Informationsabend zum FFH-Managementplan in Gersbach

Schopfheim-Gersbach (sut) Machen sich Bewirtschafter und Besitzer von FFH-Flächen (Fauna-Flora-Habitate) strafbar, wenn die Naturschutzbehörde bei kartierten Flächen substanzielle Veränderungen feststellt?

Um solche und andere Fragen ging es bei einer Informationsveranstaltung zum Managementplan für FFH-Gebiete im Rathaus in Gersbach.

Die Behördenvertreter beantworteten dabei die oben angeführte Eingangsfrage mit dem Hinweis, man sei grundsätzlich bestrebt, solche Fälle auf gütlichem Wege zu bereinigen.

Nils Reiser stellte den Natura 2000 Managementplan vor, für dessen Umsetzung ein vor kurzem gegründeter Beirat aus Behördenvertretern, Naturschutzbänden, Kommunalvertretern und Landwirten sorgen soll. Das Gebiet umfasse 2000 Hektar mit einem Waldanteil von rund 70 Prozent und 30 Prozent Wiesen und Weiden. Zu den schützenswerten Tierarten zählen Fledermäuse und der Hirschkäfer. Die Förderung betrage zwischen 230 und 260 Euro pro Hektar.Die Behörden seien derzeit viel im Gelände unterwegs und suchten die Nähe zu den Bewirtschaftern.

BLHV-Vorsitzender Willi Greiner führte aus, ursprünglich habe es geheißen, dass die Landwirte die Flächen bewirtschaften können wie bisher. Doch der Naturschutz habe die Oberhand und könne Sanktionen verhängen. So dürfe auf bestimmten Flächen weder Gülle noch Mist ausgebracht werden. Greiner forderte diesbezüglich einen Kompromiss.

Diethild Wanke vom Landratsamt schlug vor, die Entscheidungen jeweils vor Ort zu treffen. Großflächig sei die Bewirtschaftung von Wiesen und Weiden in Ordnung. Der Viehbestand habe in den letzten Jahren in Gersbach nicht zugenommen.

Ortsvorsteher Christian Walter betonte, dass sich die Zusammenarbeit mit den Behörden verbessert habe. Die Bewirtschafter sollten aktiv mitarbeiten, damit sie keine Nachteile erleiden.

Wilfried Geiger beklagte, er habe 2004 im Regierungspräsidium nach Einschränkungen gefragt und keine Antwort erhalten. Christoph Huber vom Landratsamt musste eingestehen, dass die Vorgehensweise der Behörden nicht in Ordnung war. Der Landwirt solle das Gefühl haben, richtig zu bewirtschaften.

Christian Walter bat zu prüfen, ob nicht überzähliger Mist und Gülle auf befahrbaren Weiden ausgebracht werden kann.

Regina Biss vom Regierungspräsidium meinte, dass es in Gersbach insgesamt kaum Probleme geben werde. Die Untere Naturschutzbehörde sei wegen der Förderung in einem Zeitfenster von zwei bis drei Jahren zur Überprüfung der Verordnung verpflichtet, hieß es weiter. Wer Veränderungen ohne Rücksprache mit der Behörde vornimmt, mache sich in der Tat strafbar.

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