Der Petition fügen die Windkraftgegner den jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg zum Windpark Glaserkopf bei. Das Gericht hatte, wie berichtet, für eine der geplanten Windkraftanlage einen vorläufigen Baustopp verhängt. Zwar spiele bei diesem Beschluss Artenschutz keine Rolle, vielmehr gehe es um das städtebauliche Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme. Er zeige aber, so die Windkraftgegner, indirekt auf, dass die Genehmigungsentscheidungen des Landratsamts Lörrach nicht über jeden Zweifel erhaben seien.
Theoretisch hätten aus Sicht der Windkraftgegner auch noch andere Aspekte in eine Petition einfließen können. Etwa die Frage, ob bei der Erstellung des Teilflächennutzungsplans Windkraft durch die Stadt Schopfheim mit Blick auf den Windpark Rohrenkopf Verfahrensfehler begangen wurden, weil die Abwägung der Bürgereinwendungen zu spät und nicht ordentlich erfolgte. Oder die Frage, wie sich die Verspargelung Gersbachs auf den Tourismus auswirkt.
Die Windkraftgegner wollen sich nach eigenen Worten aber auf das Thema Artenschutz konzentrieren, weil sie hier „einen klaren Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz sehen“, vor dem sie seit Beginn der Debatte um den Bau von Windrädern rings um Gersbach immer wieder eindringlich gewarnt hätten und weil ihnen der Rotmilan „von Anfang an am Herzen gelegen“ habe.