So gut wie nichts ist für die Ewigkeit. Eine Friedhofsmauer wohl schon – ein bisschen zumindest.
Friedhof Fahrnau: Denkmalamt lehnt geplanten Abbruch ab / Stadt muss Sanierungskonzept ändern
So gut wie nichts ist für die Ewigkeit. Eine Friedhofsmauer wohl schon – ein bisschen zumindest.
Schopfheim . Das musste die Stadt jetzt im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung des Friedhofs in Fahrnau erfahren, zu der der Gemeinderat im Mai dieses Jahres seinen politischen Segen gegeben hatte (wir berichteten).
Im Zuge dieser seit Jahren diskutierten Maßnahme wollte die Stadt auch die zum Teil „desolate“ Friedhofsmauer abreißen lassen. Es biete sich an, hieß es seinerzeit in der Beschlussvorlage, das Gemäuer in Richtung zur benachbarten Aussegnungshalle „komplett zu entfernen und die restliche Mauer zu sanieren.
Doch da hatten die Verantwortlichen im Rathaus die Rechnung ohne das Denkmalamt gemacht. Dieses teilte der Stadtverwaltung bereits im Juli mit, dass der Friedhof Fahrnau „insgesamt ein Kulturdenkmal“ darstelle, das die „Begräbniskultur von Mitte des 19. Jahrhunderts bis Beginn des 20. Jahrhunderts belegt“. Somit, so das Landratsamt, stehe die „komplette Friedhofsmauer unter Denkmalschutz“.
Auch bei einem Ortstermin ließ sich die Behörde nicht erweichen. Sie lehnte nach Angaben der Verwaltung den geplanten Gesamtabbruch der Mauer zur Friedhofshalle hin ab und erklärte sich lediglich mit einem Teilabbruch zwischen Tor eins und Tor drei einverstanden. Die übrigen Mauerteile seien „nach denkmalschutzrechtlichen Kriterien zu sanieren“, so lautete die Auflage.
Das bleibt für die Gesamtsanierung des Friedhofs nicht ohne Folgen. In der Vorlage für die Sitzung am Montag teilt die Verwaltung dem Gemeinderat vielmehr mit, dass die Planung unter den neuen Vorgaben zu überarbeiten sei. Um die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu erhalten, sei zudem ein Gutachten unumgänglich. Erst wenn dieses vorliege, sei eine neue Planung samt Gesamtkostenaufstellung möglich.
Bislang hatte der Gemeinderat im Haushalt allein für die Planung 60 000 Euro bereitgestellt – von einem Gutachten war bei Beschlussfassung allerdings noch nicht die Rede gewesen.