Schopfheim „Größtes Projekt der EWS“

Markgräfler Tagblatt

Rohrenkopf II: Einweihung des Windparks am 8. Juli

Ein Grund zum Feiern und zum Ärgern: Während sich EWS und Stadt für die offizielle Einweihung des Windparks am Rohrenkopf rüsten, mischt sich bei Ruthard Hirschner durchaus auch ein Tropfen Wermut in den Freudenpokal.

Schopfheim-Gersbach (wm). Rekordverdächtige Hochgefühle: Der Windpark am Rohrenkopf ist laut Sebastian Sladek das „mit Abstand größte Projekt der EWS“. Mit dem landesweit am „höchsten gelegenen“ Windpark habe das Unternehmen seine Stromproduktion „auf einen Schlag verdoppelt und verdreifacht“.

Für alle Beteiligten sei es die bisher „spektakulärste Baustelle" gewesen, so Sladek mit Blick auf die bevorstehende Einweihung des „Meilensteins“ am Rohrenkopf.

Für den Festakt am Samstag, 8. Juli, um 13 Uhr habe der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller sein Kommen zugesagt, berichteten Ruthard Hirschner und Sebastian Sladek in einem Pressegespräch.

Eingeladen seien „alle, die zum Gelingen des Projektes beigetragen haben“, so Hirschner. Sebastian Sladek betonte, die Einweihung sei eine „offene Veranstaltung“. Die EWS wollen nach seinen Worten bei einer der fünf Windenergieanlagen (WEA) ein großes Zelt aufbauen. Es stehen zwei Parkplätze zur Verfügung (einer beim Info-Pavillon, der andere in Schlechtbach), von denen aus ein Shuttlebus die Besucher zu den Windrädern bringt. Die Festrede hält Minister Unterstaller, neben Grußworten von Bürgermeister und Landrätin steht auch ein ökumenischer Segen auf dem Programm.

Nach Angaben der EWS ging die letzte der fünf Anlagen im Januar 2017 in Betrieb. Für ein erstes Fazit bezüglich der eingespeisten Strommenge sei es nach rund vier Monaten Betriebszeit derzeit noch zu früh. Die Monate Februar bis April seien aber „sehr windstark“ gewesen. Der Riss im Rotorblatt der WEA 1 sei mittlerweile behoben. Mit Blick auf die „temporären Lärmbeschwerden im Februar und März gebe es „keine neuen Erkenntnisse“, so die EWS.

Schopfheim-Gersbach . Der scheidende Beigeordnete teilt zwar die Vorfreude auf den Windkraft-Festakt am 8. Juli (siehe extra Artikel), zugleich aber setzt er hinter den Kulissen seinen Kampf gegen bürokratische Windmühlen mit unvermindertem Ingrimm fort.

Dabei geht es um die so genannte ökologische Ersatzleistung, die Windkraft-Betreiber als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft zu zahlen haben. Im Falle des Windparks am Rohrenkopf mussten die EWS an die Stiftung Naturschutzfonds über 500 000 Euro überweisen, die der Finanzierung von ökologischen Ausgleichsmaßnehmen dienen sollen. Mit dem Landratsamt sind sich Stadt und der Teilort Gersbach einig, dass solche Maßnahmen vor Ort zu verwirklichen sind.

So weit, so gut. Die Sache hat allerdings einen Haken: Sollte der Naturschutzfonds das Geld tatsächlich für lokale Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stellen, muss sich die Stadt nach derzeit geltenden Vorschriften mit zehn Prozent der Summe daran beteiligen – rund 50 000 Euro also.

Und genau dagegen läuft Ruthard Hirschner seit gut einem Jahr bereits Sturm. Er hatte sich 2016 in zwei Schreiben gegen diese Regelung zur Wehr gesetzt – bekam aber jetzt erst eine Antwort. Und die brachte ihn erst recht in Harnisch.

Teilte der Geschäftsführer des Naturschutzfonds dem Rathausjuristen doch mit, der Stiftungsbeirat habe sich mit der Frage der „gänzlichen Streichung der Eigenbeteiligung befasst“ und sei zum Schluss gekommen, von dieser gängigen Praxis nicht abzuweichen. Vielmehr sei bei der Verwendung der Ersatzzahlungen grundsätzlich ein Eigenteil des (kommunalen) Empfängers festzulegen.

Dies veranlasste den Beigeordneten zu einem Antwortschreiben von etwas „gröberer“ Tonart, wie er selbst einräumt. Der Naturschutzfonds sei „bezeichnenderweise“ auf keines seiner Argumente eingegangen, zürnt Hirschner. Das Beharren auf einen kommunalen Eigenanteil verstoße gegen Sinn und Zweck des Kompensationsgebotes, ein „tragendes Prinzip“ des Naturschutzrechtes, so der Rathausjurist weiter. Das Ersatzgeld könne nicht als „staatliche Finanzquelle für Naturschutzmaßnahmen im breiten Land dienen“, sondern sei zwingend in der Region einzusetzen, in der der Eingriff stattfindet.

Diese Regelung sei in anderen Bundesländern längst Standard – und zwar „ohne kommunalen Finanzierungsanteil“. Politiker priesen landauf und landab zwar die Notwendigkeit der Energiewende, so der Beigeordnete weiter, ließen dabei aber die Kommunen mit den „Konflikten und Eingriffen allein“ und bäten sie über diesen Eigenanteil sogar noch zur Kasse. Hirschner: „Die von Windkraft betroffenen Kommunen sind genötigt, selbst noch einen Eigenanteil zu zahlen“.

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