Schopfheim Massiver Eingriff in die Landschaft“

Markgräfler Tagblatt

Windkraft: Landratsamt genehmigt die fünf Anlagen auf dem Glaserkopf / „Verfahren nicht einfach“

Jetzt ist es amtlich: Das Golddorf muss auch auf seiner Südseite mit Windrädern leben. Nach dem Windpark am Rohrenkopf im Norden genehmigte das Landratsamt auch die fünf von der EnBW geplanten Anlagen auf dem Glaserkopf ím Süden.

Schopfheim/Hasel. „Das Verfahren mit allen Prüfkriterien war nicht einfach“, betont Ulrich Hoehler, Erster Landesbeamter in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Außerdem habe es ein großes Interesse der Öffentlichkeit gegeben, „insbesondere wegen der gut nachvollziehbaren Zweifel in Gersbach, an dessen Grenzen die Anlagen heranrücken werden“, so Hoehler weiter.

Der Windpark auf der Gemarkung Hasel umfasst vier Anlagen mit einer Nabenhöhe von 149 Metern und einer Gesamthöhe von 212 Metern sowie einer Anlage mit 137 Metern und einer Gesamthöhe von 200 Metern mit einer installierten Leistung von insgesamt 16,5 Megawatt.

Das Landratsamt habe in mehreren Bürgerveranstaltungen über die Sach- und Rechtslage des breit diskutierten Verfahrens ausführlich informiert, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Die Hauptkonflikte bezogen sich auf die Themen Lärm und Schattenwurf, Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild und Artenschutz.

„Als Genehmigungsbehörde ist uns bewusst, dass das Projekt ein massiver Eingriff in die Landschaft ist. Wir haben Verständnis für die Sorgen und Befürchtungen der betroffenen Bürger in und um die Mettlenhöfe, Glashütten, Hasel und Gersbach“, betont Ulrich Hoehler.

Er könne auch nachvollziehen, dass sich Menschen durch die Windkraftanlagen beeinträchtigt fühlen und weist darauf hin, dass die Behörde letztlich auf Basis von Daten und Fakten zu entscheiden und bestimmte Belange gegeneinander abzuwägen habe. Zudem habe ein Antragsteller nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung, falls öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange Dritter dem nicht entgegenstehen.

Zum Aspekt „Lärm und Schattenwurf“ erklärt das Landratsamt, vor allem die Bewohner der Mettlenhöfe hätten Befürchtungen geäußert, dass es zu schädlichem Lärm – vor allem nachts – und zu Schattenwurf durch die Rotorblätter kommen würde.

Die Gutachten belegten, so Hoehler, dass die gesetzlich zulässigen Werte eingehalten und „zum Teil sogar deutlich unterschritten werden“. Insbesondere geprüft habe man auch das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot in Bezug auf das Anwesen Mettlen 3 wegen des geringen Abstands von nur 409 Metern zur nächst gelegenen Windkraftanlage. Ein Verstoß gegen dieses Gebot liege im Hinblick auf die Nutzung der Gebäude jedoch nicht vor.

Zum Thema „Infraschall“ heißt es, der für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbare, tieffrequente Schall habe bei Einhaltung der Vorsorgeabstände keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Dies ergebe eine aktuelle Untersuchung des Landes Baden-Württemberg.

Zum Themenkomplex „Naturschutz, Landschaftsbild und Tourismus“ erklärt die

Erhebliche Auflagen

Behörde, durch belastbare Untersuchungen lasse sich nicht bestätigen, dass Windkraftanlagen den Tourismus negativ beeinflussen.

Unbestritten sei allerdings, dass der Bau der Anlagen einen erheblichen naturschutzrechtlicher Eingriff darstelle. Dementsprechend habe die Behörde dem Antragsteller „umfangreiche“ Naturschutzmaßnahmen zum Ausgleich auferlegt.

Ebenso erheblich sei der Eingriff in das Landschaftsbild. Dieser könne im konkreten Fall allerdings weder minimiert noch kompensiert werden. Deshalb, so die Entscheidung des Landratsamtes, habe der Antragsteller eine „erhebliche Summe“ an die Stiftung Naturschutzfond Baden-Württemberg als Ersatzzahlung zu leisten.

Zum Artenschutz heißt es in der Pressemitteilung, im Wesentlichen sei es dabei um besonders streng geschützte Arten gegangen, die im Bereich des Glaserkopfes vorkommen – Fledermäuse, die Haselmaus und, wie auch am Rohrenkopf, der Rotmilan. Man habe diesem Aspekt über umfangreiche Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen.

Insgesamt hätten umfangreiche Begutachtungen belegt, dass durch die Anlagen keine signifikante Erhöhung des Verletzungs- und Tötungsrisikos für die Arten verbunden ist. Auch das Anfang Oktober nachgereichte Gutachten zum Rotmilan habe „keine Erkenntnisse“ ergeben, die einer Genehmigung entgegengestanden hätten, heißt es abschließend.

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