Schopfheim „Rechtliche Hebel“ für den Rotmilan

Markgräfler Tagblatt
Um den Rotmilan und die dazugehörigen Gutachten entzündete sich eine ausgiebige Diskussion im Ortschaftsrat. Foto: zVg Foto: Markgräfler Tagblatt

Windkraft: Gutachten kann Genehmigung für Glaserkopf aber nicht verzögern

Schopfheim-Gersbach (wm). Der Rotmilan kann’s nicht richten: Obwohl am Rohrenkopf und am Glaserkopf mehr geschützte Greifvögel ihre Kreise ziehen, als vorher bekannt und in den Genehmigungsverfahren offiziell aufgelistet waren, werden die beiden Windparks daran nicht scheitern. Das machte eine ebenso lange wie emotionale Diskussion über das nachgereichte Rotmilan-Gutachtens im Ortschaftsrat deutlich.

Andreas Lang, Autor der von den Windkraftgegnern veranlassten Untersuchung, betonte, dass sowohl am Rohrenkopf als auch am Glaserkopf ein Dichtezentrum (mindestens vier Horste und/oder Revierzentren in einem Umkreis von 3,3 Kilometern) möglich und auch wahrscheinlich sei. Deshalb sei in beiden Fällen eine „gründliche Nacherfassung“ zu empfehlen. Dabei sei auch das bislang nicht bekannte Vorhandensein eines „Rastplatzes“ der Rotmilane westlich von Gersbach zu prüfen.

Am Glaserkopf bestehe das Problem, dass es Nachweise für brütende Rotmilane nur aus mehreren Vorjahren gebe. Wenn man nur ein Jahr bewerte, liege allerdings kein Dichtezentrum vor.

Bei der Bewertung der artenschutzrechtlichen Gutachten, die den Genehmigungsverfahren an beiden Standorten zugrunde liegen, hielt sich Lang zwar bedeckt. Er machte aber deutlich, dass am Rohrenkopf die Erfassung der windkraftempfindlichen Vogelarten „problematisch“ sei. Dort habe keine „Rasteranalyse“ der Überflüge stattgefunden, und trotz der schwierigen Topografie habe es nur drei Beobachtungspunkte für Raumnutzungsanalysen gegeben, die überdies zu spät erfolgt seien.

Am Glaserkopf hingegen sei die Qualität des Gutachtens „definitiv höher und sogar „ganz okay“, so Lang.

Sein Mitgutachter Carsten Brinckmeier erklärte, das Gutachten am Rohrenkopf sei „abgründig schlecht“ mit Daten unterlegt.

Die Vertreter des Landratsamtes zogen die Ergebnisse des nachgereichten Lang-Gutachtens keineswegs in Zweifel, im Gegenteil. Diese seien „stimmig“, auch was den Glaserkopf betreffe, erklärte Erster Landesbeamter Ulrich Hoehler. Gleichwohl sei es nicht ausreichend, um die Genehmigung zu verhindern (Glaserkopf) oder den Bau einzustellen (Rohrenkopf). Bei dieser Einschätzung müsse sich das Landratsamt auf die Experten der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LUBW) verlassen.

Trotzdem gebe es auch nach erfolgter Genehmigung noch „rechtliche Hebel“, so Hoehler. Falls im Umkreis der Windkraftanlagen doch Rotmilane zu Tode kommen, sei eine Einschränkung der Nutzung denkbar. Diesbezüglich stünden die Betreiber „in einem Risiko“. Auf kritische Nachfragen aus dem Ratsrund und von Seiten der Bürger (siehe gesonderten Bericht) bekräftigte Hoehler, dieser Punkt sei sowohl am Rohrenkopf als auch am Glaserkopf im Auge zu behalten.

Carsten Brinckmeier gab zu bedenken, dass „Totfundsuchen“ in den bergigen Waldlagen „sehr schwierig“ seien. Er schlug statt dessen vor, die Horst-Standorte mittels eines Monitoring intensiv zu beobachten. Immerhin sei ein „Anfangsverdacht“ für das Vorhandein von Dichtezentren ja gegeben.

Ulrich Hoehler sagte zu, diese Anregung mitzunehmen und sich bei der Genehmigung für den Glaserkopf mit der LUBW abzustimmen. Er entsprach damit auch einer Forderung des Ortschaftsrates (siehe Bericht oben links auf dieser Seite).

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