Sein Mitgutachter Carsten Brinckmeier erklärte, das Gutachten am Rohrenkopf sei „abgründig schlecht“ mit Daten unterlegt.
Die Vertreter des Landratsamtes zogen die Ergebnisse des nachgereichten Lang-Gutachtens keineswegs in Zweifel, im Gegenteil. Diese seien „stimmig“, auch was den Glaserkopf betreffe, erklärte Erster Landesbeamter Ulrich Hoehler. Gleichwohl sei es nicht ausreichend, um die Genehmigung zu verhindern (Glaserkopf) oder den Bau einzustellen (Rohrenkopf). Bei dieser Einschätzung müsse sich das Landratsamt auf die Experten der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LUBW) verlassen.
Trotzdem gebe es auch nach erfolgter Genehmigung noch „rechtliche Hebel“, so Hoehler. Falls im Umkreis der Windkraftanlagen doch Rotmilane zu Tode kommen, sei eine Einschränkung der Nutzung denkbar. Diesbezüglich stünden die Betreiber „in einem Risiko“. Auf kritische Nachfragen aus dem Ratsrund und von Seiten der Bürger (siehe gesonderten Bericht) bekräftigte Hoehler, dieser Punkt sei sowohl am Rohrenkopf als auch am Glaserkopf im Auge zu behalten.