Schopfheim Über den Rechtsweg auf den Waldweg

Markgräfler Tagblatt
Der städtische Waldweg in Richtung Mettlen beschäftigt jetzt auch den VGH. EnBW will mit einer Beschwerde die Nutzung als Baustellenzufahrt rechtlich doch noch erzwingen. Foto: zVg Foto: Markgräfler Tagblatt

Windpark Hasel: EnBW legt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein

Schopfheim-Gersbach (wm). Über den langen Rechtsweg doch noch auf den Waldweg: Die EnBW nimmt im Streit um den 170 Meter langen Abschnitt des städtischen Waldweges einen Umweg in Kauf und zieht erneut vor den Kadi.

Das Unternehmen legte laut Pressemitteilung am Mittwoch beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) „fristgerecht“ Beschwerde ein gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg.

Dieses hatte, wie berichtet, im Eilverfahren einen Antrag der EnBW auf Nutzung des Waldwegteilstücks als Baustellenzufahrt zum Windpark Hasel EnBW abgelehnt.

Erst am Montag hatte zudem der Gemeinderat ein zeitlich befristetes Pacht-Angebot der EnBW für den besagten Waldweg zum wiederholten Mal zurückgewiesen.

EnBW reagierte darauf „sehr enttäuscht“ und kündigte an, ungeachtet aller möglichen rechtlichen Schritte weiterhin eine Einigung mit der Stadt zu suchen (wir berichteten).

Dem Konzern steht trotz alledem derzeit keine Transportzufahrt über Gersbach zur Verfügung, da der Ausbau eines provisorischen Ersatzweges oberhalb der Mettlenhöfe ebenfalls ins Stocken geraten ist. Nach Einsprüchen von Wolfgang Bürk, der seine Trinkwasserquellen in Gefahr sieht, ordnete die Obere Forstbehörde im Regierungspräsidium einen Baustopp an, das Landratsamt verlangte genaue Untersuchungen hinsichtlich des Trinkwasserschutzes.

„Der Weg ist immer noch gesperrt“, erklärte Georg Lutz, Fachbereichsleiter Umwelt im Landratsamt. Dies gelte, bis die Trinkwasserfrage für die Mettlenhöfe geklärt sei. Das Problem mit balzenden und brütenden Waldschnepfen hingegen bestehe nach jüngsten Erhebungen durch einen Biologen wohl nicht mehr – weder für den Parallelweg noch für die eigentlichen Baufelder der Windkraftanlagen.

Ob und wann der städtische Waldweg am Schluss vielleicht doch noch als Baustellenzufahrt in Frage kommt, steht derweil in den Sternen. Denn bis der VGH in Mannheim über die EnBW-Beschwerde entscheidet, kann es durchaus dauern. „Zwei bis drei Monate schon“, bestätigte VGH-Pressesprecher Matthias Hettich gestern auf Anfrage unserer Zeitung.

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