Schopfheim-Gersbach (wm). Kein Veto: EnBW und Energiedienst verzichten auf eine Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg ein, nach der die Windenergieanlage (WEA) beim Mettlenhof bis auf weiteres nicht gebaut werden darf (wir berichteten). Die Investoren ließen die Einspruchsfrist (29. März) tatenlos verstreichen.