Schopfheim Windkraft: „Einwände könnten triftig sein“

Markgräfler Tagblatt
Den vorläufigen gerichtlichen Baustopp für die WEA beim Mettlenhof (links) akzeptiert die EnBW, obwohl sie den Standort grundsätzlich für vertretbar hält. Ob sie im Falle einer endgültigen Ablehnung dieser Anlage den Verzicht auf die WEA ganz im Westen (mit Fragezeichen) wieder rückgängig macht, ist noch offen. Foto: zVg Foto: Markgräfler Tagblatt

Mettlenhof: EnBW verzichtet auf Beschwerde gegen Baustopp, hält aber „grundsätzlich“ am Standort fest

Schopfheim-Gersbach (wm). Kein Veto: EnBW und Energiedienst verzichten auf eine Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg ein, nach der die Windenergieanlage (WEA) beim Mettlenhof bis auf weiteres nicht gebaut werden darf (wir berichteten). Die Investoren ließen die Einspruchsfrist (29. März) tatenlos verstreichen.

Laut Pressemitteilung halten beide Unternehmen an dem umstrittenen Standort aber „grundsätzlich fest“.

Das Verwaltungsgericht hatte dem Einspruch des Mettlenhof-Eigentümers gegen den Sofortvollzug der Baumaßnahme stattgegeben und einen vorläufigen Baustopp verhängt, bis das Regierungspräsidium über den Widerspruch gegen die Genehmigung des Landratsamtes entschieden hat (wir berichteten).

EnBW hat nach eigenen Angaben auf eine Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss verzichtet, weil für Projektleiter Michael Volz die „Einwände triftig sein könnten“. Trotzdem sei die besagte Anlage beim Mettlenhof nicht ganz vom Tisch. Volz ist vielmehr der Überzeugung, dass der Standort bei Betrachtung aller Umstände „vertretbar“ sei. Die Frage der „optischen Bedrängung“ lasse sich aber erst in einer „vertieften Betrachtung“ im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens vor dem Verwaltungsgerichts klären.

Bevor es dazu kommt, müsse jetzt aber zuerst das Regierungspräsidium über den Widerspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks

„Wir machen das auf jeden Fall – zur Not auch mit nur drei Anlagen.“

entscheiden. Je nachdem, wie die Entscheidung ausfällt, können dann entweder EnBW oder der Mettlenhof-Eigentümer dagegen Rechtsmittel einlegen.

Unterdessen gehen die Arbeiten am Glaserkopf an den verbleibenden drei Anlagen laut EnBW planmäßig weiter. Bis Anfang Mai sollen die Wege für die komplizierte Anlieferung der Teile fertig sein.

Die Investoren hatten bereits von sich aus auf eine der ursprünglich fünf genehmigten Anlagen verzichtet – und zwar auf jene am westlichsten Standort, weil sie die wohl unrentabelste wäre (wir berichteten). Ob diese WEA vielleicht doch noch einmal ins Spiel kommt, falls das Verwaltungsgericht das Windrad beim Mettlenhof endgültig untersagt, sei derzeit noch nicht entschieden, erklärte EnBW-Sprecher Ulrich Stark auf Nachfrage. Er machte zugleich deutlich, dass die Investoren den Windpark am Glaserkopf nötigenfalls auch mit nur drei Windrädern realisieren: „Wir machen das auf jeden Fall“.

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