Schopfheim Windkraftgegner dürfen nicht Patrouille fahren

Markgräfler Tagblatt

Rotmilan-Monitoring: Stadt untersagt das Befahren der Waldwege am Rohrenkopf

Schopfheim-Gersbach (wm). Die freiwilligen Kontrolleure müssen draußen bleiben: Ob Rotmilane durch die Windräder am Rohrenkopf tatsächlich zu Tode kommen, können die Gersbacher Windkraftgegner nicht eigenhändig prüfen.

Die Stadt – Eigentümerin des Waldes rund um den Rohrenkopf – lehnte ihren Antrag, ihnen für das so genannte Monitoring die Befahrung der Waldwege zu erlauben, nämlich ab. Außerdem untersagte sie ihnen das Betreten der Betriebsgrundstücke der Windkraftanlagen.

Die EWS als Betreiber des Windparks hatte mit dem Antrag nichts zu tun, wie Geschäftsführer Tobias Tusch erklärte. Zwar könne auch sie einem „dauerhaften Befahren“ des Areals nicht zustimmen, gegen Wanderer und Radler, die sich die Windräder anschauen wollen, habe sie aber nichts einzuwenden.

„Es gibt also kein Monitoring“, zeigte sich Wolfgang Ühlin, der Sprecher der Windkraftgegner, gestern über die Absage enttäuscht. Dabei hätten er und seine Mitstreiter mit ihren Patrouillen unentgeltlich nur gemacht, was nach ihrer Auffassung eigentlich Aufgabe der Behörden wäre.

Tatsächlich hatte der von den Windkraftgegnern beauftragte Gutachter vergangenes Jahr (im Gegensatz zur artenschutzrechtlichen Erhebung der Genehmigungsbehörden) zumindest „deutliche Hinweise“ für ein so genannte Dichtezentrum von Rotmilanen am Rohrenkopf erkannt und empfohlen, diesen Sachverhalt durch ein Monitoring nachträglich zu prüfen – allerdings ohne Erfolg.

Um so mehr ärgert sich Wolfgang Ühlin, mit welcher Begründung die Stadt den Antrag der Windkraftgegner nun ablehnte. Heißt es in dem Schreiben doch, es bedürfe keines zusätzlichen privaten Monitorings der Windkraftgegner, weil die Behörden ihrerseits ohnehin noch eines durchführen. „Da muss nicht noch jemand rumkurven“, so Bürgermeister Christof Nitz auf Nachfrage.

Die Begründung der Stadt ist indes nur zum Teil richtig. Zwar gibt es am Rohrenkopf ein Monitoring – doch das betrifft lediglich die Fledermäuse und die Waldschnepfe, wie Georg Lutz vom Landratsamt gestern auf Nachfrage bestätigte.

Dieses Monitoring spiele für die Gefahren, die dem Rotmilan durch die Windräder drohen, keine Rolle, so Ühlin. Um das „signifikante Tötungsrisiko" für die geschützten Raubvögel nachweisen (und damit eventuell die Betriebszeiten der Windräder entsprechend anpassen) zu können, müsse man Schlagopfer vorweisen. Dafür sei es notwendig, frühmorgens auf Streife zu gehen und an den WEA-Standorten nach toten Raubvögeln zu suchen. Dazu sei pro Standort eine Fläche von etwa einem Hektar abzusuchen. Die Strecke zwischen den Standorten betrage etwa fünf Kilometer - das alles sei zu Fuß nicht zu schaffen.

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