Schopfheim Windpark Hasel: Keine Transporte durchs Golddorf

Markgräfler Tagblatt
Die Schwertransporte zum Windpark am Glaserkopf sorgen nach wie vor für Zoff. Foto: EnBW Foto: Markgräfler Tagblatt

Zuwegung: Stadtverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den EnBW-Antrag erneut abzulehnen / Betreiber droht mit Klage

Schopfheim (wm). Keine Schwertransporte zum Windpark Hasel durch Gersbach: Wenn es nach der Stadtverwaltung geht, soll der Gemeinderat von seinem im Sommer 2016 beschlossenen Veto nicht abrücken.

Vielmehr sollen die Räte auch den neuerlichen Antrag des Windparkbetreibers EnBW ablehnen, insbesondere weil eine Zuwegung zu den Anlagen am Glaserkopf „ohne weitere Eingriffe in Natur und Landschaft“ auch über die Gemarkung Hasel möglich sei. So jedenfalls lautet der Beschlussvorschlag, über den das Stadtparlament in seiner kommenden Sitzung zu befinden hat.

Anlass für die erneute Debatte ist der Antrag der EnBW, die etwa 200 Beton- und Schottertransporte mit einem Maximalgewicht von jeweils 40 Tonnen über Möhrenblickstraße/Hohle Eiche/Glaserkopfweg zu den WEA-Standorten zu leiten. Diese Transporte sind an und für sich genehmigungsfrei, aber nur soweit sie über qualifizierte Straßen erfolgen.

Bei der vorgeschlagenen Route müssten die Laster ab der Hohlen Eiche indes ein 170 Meter langes Teilstück eines Waldweges benutzen, der über ein städtisches Grundstück führt. Der Ortschaftsrat Gersbach hat in seiner jüngsten Sitzung die Zuwegung abgelehnt (wir berichteten).

Die EnBW will diese Ablehnung jedoch nicht ohne weiteres schlucken. In einem Gespräch im Rathaus winkte Projektleiter Michael Volz nach Angaben der Verwaltung jedenfalls mit mehreren Zaunpfählen. So kündigte er an, im Falle eines Vetos erstens die „tatsächliche Lage“ des besagten Waldweges durch ein Ingenieurbüro überprüfen zu lassen. Falls sich die Lage auf dem städtischen Grundstückes bestätige, könnte die EnBW – zweitens – parallel dazu einen Schotterweg errichten – dann aber auf einem Grundstück des Staatsforstes. Zudem drohte der EnBW-Vertreter drittens damit, ein Ablehnung der Stadt gerichtlich anzufechten.

Viertens seien alternative Wegführungen denkbar. Zum einen über den Parkplatz am Infopavillon und am Mutterkuhstall vorbei über den neuen Faulmattweg, zum anderen ab der Hohlen Eiche auf dem Mettlenhofweg und über einen Maschinenweg, der für die Einfahrt in den Staatswald angelegt wurde.

Mit Blick auf die Alternative eins erklärt die Stadtverwaltung, dieser Weg führe ebenfalls über ein städtisches Grundstück. Nur bei der Alternative zwei seien städtische Grundstücke nicht betroffen. Die dann mitbenutzte Mettlenhofstraße habe jedoch keinen definierten Unterbau, deshalb seien Schäden zu befürchten.

Alles in allem sieht die Stadt denn auch keinen Grund, ihre ablehnende Haltung zu revidieren. Im Gegenteil: Die EnBW habe bei den jüngsten Gesprächen bestätigt, dass eine Zuwegung über Hasel grundsätzlich möglich sei, auch wenn sie diese nicht favorisiere. Der Projektbetreiber habe „keine neuen Gründe“ vorgetragen, die für eine Änderung des Gemeinderatsbeschlusses sprächen, heißt es in der Beschlussvorlage. Deshalb könne die Stadt weder der ursprünglichen Zuwegung noch der Alternative eins zustimmen.

Bezüglich der Alternative zwei mit ihren „erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaftsbild“ habe im Übrigen die Untere Naturschutzbehörde Bedenken erhoben.

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