Schopfheim Windräder auch auf der Schokoladenseite

Markgräfler Tagblatt

Glaserkopf: Landratsamt stellt Genehmigung für den Hasler Windpark in Aussicht

Schlechte Aussichten für das Golddorf – und das im wahrsten Sinne des Wortes. Denn seit Mittwoch ist klar, dass Gersbach nicht nur mit dem Windpark am Rohrenkopf leben muss, sondern ziemlich sicher auch mit fünf Windrädern auf der Schokoladenseite – am Glaserkopf im Süden nämlich.

Schopfheim-Gersbach. „Die Genehmigung für den Windpark Glaserkopf ist aller Voraussicht nach zu erteilen“, erklärte Ulrich Hoehler vom Landratsamt, im Ortschaftsrat. Zwar sei die „Gesamtentscheidung“ noch nicht gefallen, doch die Einzelprüfungen seien abgeschlossen, so dass in nächster Zeit mit der Entscheidung zu rechnen sei, erklärte er vor mehr als 60 Bürgern.

Die Genehmigung stelle „kein Gutdünken“ der Behörden dar, betonte der Erste Landesbeamte, vielmehr habe der Antragssteller einen Anspruch darauf, sofern alle Voraussetzungen für eine Genehmigung vorlägen.

Hoehler betonte, auch das Landratsamt befinde sich als Genehmigungsbehörde in einer „Zwickmühle“. Einerseits stellten Windenergieanlagen (WEA) einen Eingriff in die Landschaft dar, der nur hinnehmbar sei, wenn der Nutzen den Schaden überwiege. Andererseits könne eine rechtliche Entscheidung die emotionale Betroffenheit bei den Bürgern niemals auffangen. „Dieser Konflikt lässt sich nicht völlig auflösen“, so Hoehler.

Georg Lutz, Fachbereichsleiter Umweltschutz, bezeichnete die Genehmigungsverfahren zur Windkraft in Gersbach als die „am meisten belastenden“ in seiner Amtszeit. „Das lässt uns nicht kalt“, versicherte er. Das ändere indes nichts daran, dass die Genehmigung für den Glaserkopf „aller Voraussicht nach“ zu erteilen sei. Dies habe die Prüfung aller einschlägigen Kriterien – Wirtschaftlichkeit, Abstand zur Wohnbebauung, Lärm, Schattenwurf, Landschaftsbild – ergeben.

Die Wirtschaftlichkeit sei der entscheidende Abwägungsfaktor in Bezug auf das Landschaftsbild, erklärte Lutz. Ausschlaggebend dafür sei die Windhöffigkeit der Standorte. Nur für eine der fünf geplanten WEA am Glaserkopf liege die Windgeschwindigkeit an der unteren Grenze der notwendigen 5,5 Meter pro Sekunde. Der Windpark insgesamt sei dennoch wirtschaftlich.

Der „schwierigste Punkt“ des Glaserkopf-Verfahrens sei der „extrem geringe Abstand“ einer WEA zu einem Hof in Mettlen – gerade mal 409 Meter, so Lutz. Laut Gesetz dürfe der Abstand zwischen Wohnbebauung und WEA nicht kleiner sein als das Doppelte der Anlagenhöhe. Im Mettlen-Fall sei die fragliche Anlage 200 Meter hoch – bei 409 Metern Abstand seien die gesetzlichen Vorgaben folglich knapp erfüllt, so der Fachbereichsleiter.

Ein „optische Bedrängung“ liege trotz der Nähe nicht vor, da sich der Bauernhof mit den wesentlichen Wohnbereichen nach Süden ausrichte und die WEA im Rücken habe.

punkto Lärm liege der geplante Windpark bei den Nachtwerten „grad an der Grenze“, betonte Georg Lutz. Deshalb werde nach der Inbetriebnahme eine Abnahmemessung stattfinden. Sollten die Grenzwerte dabei überschritten werden, müssten die Anlagen nachts gegebenenfalls mit reduzierter Leistung laufen.

Grundsätzlich bestehe bei den Mettlenhöfen das Problem, dass sie im Außenbereich liegen, erklärte Lutz. Ausgerechnet dort jedoch seien Windkraftanlagen „privilegiert“ und höhere Lärmwerte erlaubt.

Für das Landschaftsbild bedeuteten die Anlagen einen „immensen Eingriff“, räumte der Umweltbereichsleiter ein. Dieser sei nur über Ausgleichszahlungen wieder gutzumachen. Das Landratsamt unterstütze die Forderung von Gersbach und Schopfheim, dass dieses Geld für Naturschutzmaßnahmen wieder in den Ort zurückfließt.

Die Forderung von Ortschaftsrat Wilfried Geiger, die Entschädigung für den „Riesenschaden“ in der Landschaft auch für Infrastrukturmaßnahmen im Dorf einzusetzen, wies Ulrich Hoehler zurück. Laut Gesetz kämen dafür nur Naturschutzmaßnahmen in Frage.

Auch die Hoffnung der Windkraftgegner, dass das von ihnen nachgereichte Rotmilan-Gutachten den Windpark am Glaserkopf eventuell stoppen könnte, zerstob im Bürgersaal des Rathauses. Die Untersuchung bestätige eben nicht zweifelsfrei, dass dort ein Dichtezentrum vorliege, sondern besage lediglich, dass es entsprechende Hinweise gebe und diese 2017 nachzuprüfen seien, hieß es. Dies allein sei nicht ausreichend, um die Genehmigung zu versagen oder die Entscheidung bis zu einem späteren Zeitpunkt zu vertagen.

Die Gutachter selber bestätigten, die Datengrundlage am Glaserkopf sei nicht ausreichend, um ein Dichtezentrum nachzuweisen. Es gebe aber zumindest einen „Anfangsverdacht“, der dazu führen sollte, die Horste im Umkreis von 3,3 Kilometer noch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Das Rotmilan-Gutachten lieferte denn auch Zündstoff für eine ausgiebige und engagierte Diskussion im Ortschaftsrat (siehe unten stehenden Bericht).

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