punkto Lärm liege der geplante Windpark bei den Nachtwerten „grad an der Grenze“, betonte Georg Lutz. Deshalb werde nach der Inbetriebnahme eine Abnahmemessung stattfinden. Sollten die Grenzwerte dabei überschritten werden, müssten die Anlagen nachts gegebenenfalls mit reduzierter Leistung laufen.
Grundsätzlich bestehe bei den Mettlenhöfen das Problem, dass sie im Außenbereich liegen, erklärte Lutz. Ausgerechnet dort jedoch seien Windkraftanlagen „privilegiert“ und höhere Lärmwerte erlaubt.
Für das Landschaftsbild bedeuteten die Anlagen einen „immensen Eingriff“, räumte der Umweltbereichsleiter ein. Dieser sei nur über Ausgleichszahlungen wieder gutzumachen. Das Landratsamt unterstütze die Forderung von Gersbach und Schopfheim, dass dieses Geld für Naturschutzmaßnahmen wieder in den Ort zurückfließt.
Die Forderung von Ortschaftsrat Wilfried Geiger, die Entschädigung für den „Riesenschaden“ in der Landschaft auch für Infrastrukturmaßnahmen im Dorf einzusetzen, wies Ulrich Hoehler zurück. Laut Gesetz kämen dafür nur Naturschutzmaßnahmen in Frage.
Auch die Hoffnung der Windkraftgegner, dass das von ihnen nachgereichte Rotmilan-Gutachten den Windpark am Glaserkopf eventuell stoppen könnte, zerstob im Bürgersaal des Rathauses. Die Untersuchung bestätige eben nicht zweifelsfrei, dass dort ein Dichtezentrum vorliege, sondern besage lediglich, dass es entsprechende Hinweise gebe und diese 2017 nachzuprüfen seien, hieß es. Dies allein sei nicht ausreichend, um die Genehmigung zu versagen oder die Entscheidung bis zu einem späteren Zeitpunkt zu vertagen.
Die Gutachter selber bestätigten, die Datengrundlage am Glaserkopf sei nicht ausreichend, um ein Dichtezentrum nachzuweisen. Es gebe aber zumindest einen „Anfangsverdacht“, der dazu führen sollte, die Horste im Umkreis von 3,3 Kilometer noch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Das Rotmilan-Gutachten lieferte denn auch Zündstoff für eine ausgiebige und engagierte Diskussion im Ortschaftsrat (siehe unten stehenden Bericht).