Schwörstadt Die A 98.5 stellt sich öffentlich vor

Die Oberbadische

Informationsveranstaltung: Offenlage der Planung dauert bis 13. Dezember /Einspruchsfrist bis 9. Februar

Von Ulf Körbs

Mit einer ausgesprochen gut besuchten Veranstaltung hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) am Dienstag in Schwörstadt seine Planung für den fünften Abschnitt der Hochrheinautoban A 98 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Unterlagen – insgesamt 16 Aktenordner – sind in den Rathäusern von Rheinfelden, Schwörstadt und Wehr einsehbar, aber auch im Internet.

Schwörstadt. „Es geht weiter hier am Hochrhein. Sie sollen Verständnis bekommen für unsere Planungen und einen Überblick“, erklärte RP-Abteilungspräsident Claus Walter den Sinn der Veranstaltung, zu der Christine Trautwein-Domschat, Bürgermeisterin von Schwörstadt, begrüßt und ein faires Miteinander angemahnt hatte. Sie interpretierte den Anlass auch mit den Worten: „Er zeigt hoffentlich, dass Sie uns ernst nehmen.“

Der Projektleiter Amedeo Vasallo wies noch einmal darauf hin, dass man den Abschnitt in Richtung Westen eigens verkürzt habe, damit es keinen Vorgriff auf die Planungen für den Autobahnteil zwischen Wehr und Bad Säckingen gebe. Denn dort gebe es noch immer keine Klarheit über die Trassenführung, wie auch das Bürgerforum in Bad Säckingen im Spätsommer gezeigt habe. Untersucht würden hier insgesamt fünf Varianten. Wobei diese Aufgabe auch beeinflusst werde durch die Frage nach den Heilwasserbohrungen im Säckinger Bereich sowie durch die Aufgabe der Attorf-Pläne von EnBW.

Bauweise

Gebaut werden soll die A 98.5 laut Vasallo als zweibahnige Autobahn mit je zwei Fahrspuren. Sie beginnt bei den Rheinfelder Ortsteilen Karsau und Minseln, umfasst auch mehrere Brückenbauwerke und soll oberhalb von Schwörstadt mit der Osssenberg-Rastanlage, mit einer Park- und Toiletten-Anlage (PWC-Anlage) enden. Auch eine 80 Meter lange Überdeckelung zwischen Minseln und Karsau ist eingeplant. Hierfür habe der Gemeinderat Rheinfelden auch einen Eigenbeitrag in Höhe von maximal eine Million Euro bereitgestellt, behauptete RP-Vertreter Walther. Was Oberbürgermeister Klaus Eberhardt als letzter Redner der Veranstaltung aber klar stellte: Die Stadt sehe zwar den Kostenunterschied zwischen einer Überdeckelung und der Variante, die Trasse nur tiefer zu legen. Aber der Gemeinderat erwarte bessere Lösungen und werde auch die Gründe aufführen, die dafür sprechen. Er vertrat die Ansicht: „Es lohnt sich wegen der Akzeptanz in der Bevölkerung für die Trasse.“

Naturschutz

Wie stark bei den ganzen Planungen der Naturschutz-Aspekt berücksichtigt wird, zeige sich schon an der Tatsache, dass elf der insgesamt 16 Aktenordner sich mit diesen Fragen auseinandersetzen, hieß es vom Projektleiter Vasallo. Inhaltlich vorgestellt wurde dieser Planungsteil von Birgit Rabe-Lockhorn. Nach ihren Worten führe die A 98.5 durch einen „sehr hochwertigen Naturraum, der auch für die Menschen als Erholungsort wichtig ist“. Durch die Trassenführung sei aber nur ein geringer Flächenverbrauch im FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) notwendig. Um die Zerschneidungswirkung, so für Fledermäuse, zu minimieren, würden statt Dammschüttungen Brücken gebaut, führte sie unter anderem auf. Dennoch seien umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen notwendig, die dazu auch noch vor dem eigentlichen Baubeginn durchzuführen seien. Hiermit wurde bekanntlich auch schon begonnen, wobei nicht nur im unmittelbaren Bereich Ausgleichflächen erworben werden, sondern auch in Gebieten wie dem oberen Wiesental.

Lärmschutz

Zugleich wurde seitens der RP-Vertreter immer wieder betont, dass stets die gesetzlichen Grenzwerte bei der Geräuschbelästigung eingehalten werden. Daher werden auch keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen notwendig, nach denen der Rheinfelder CDU-Stadtrat Paul Renz gefragt hatte.

Juristisches

Dass die Plangenehmigung noch einige Zeit auf sich warten lassen wird, ging aus den Ausführungen von Joachim Lucht von der Planfeststellungsbehörde des RPs hervor. Er erläuterte die juristische Vorgehensweise. Das Verfahren diene dazu, erklärte der ehemalige Rechtsdezernent des Landratsamts Lörrach, zur Einholung von möglichen Vorbehalten seitens Behörden, Versorgungsunternehmen und ähnlichen Beteiligten, aber auch von Privatpersonen. Diese Einwendungen müssten in Schriftform mit Unterschrift erfolgen.

Dabei betonte er, dass jene Vorbehalte gegen die ursprüngliche Planung, die im Jahr 2007 zurückgezogen wurde, keine Gültigkeit mehr haben. Sollten sie weiter bestehen, müssten sie erneut vorgebracht werden. Dank einer Gesetzesnovelle konnte die Frist, früher waren 14 Tage vorgesehen, verlängert werden. Jetzt ist Freitag, 9. Februar, der Stichtag. Dies gelte auch für Verbände, wie Lucht auf die Anfrage eines Vertreters des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erläuterte.

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