Schwörstadt Es geht um die Computertechnik

Die Oberbadische
Vor dem Amtsgericht Lörrach wird der Prozess wegen kinderpornografischen Materials auf seiner Computerfestplatte gegen einen Schwörstädter fortgesetzt. Archivfoto: Ulf Körbs Foto: Die Oberbadische

Gerichtsverhandlung: Wusste Angeklagter nichts?

Die Verhandlung gegen einen 30 Jahre alten Mann aus Schwörstadt wurde am vergangenen Freitag fortgesetzt. Er steht unter dem Verdacht, kinderpornografische Bild- und Filmdateien auf seinem Computer gehabt zu haben (wir berichteten).

Schwörstadt. Diesmal wurden die Feststellungen, die der polizeiliche Ermittler bei der Auswertung der Datenträger gemacht hatte, unter die Lupe genommen. Erneut erreichte es einer der Verteidiger, dass bei der Vernehmung eines anderen Polizeibeamten die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Wieder wurde als Grund angegeben, dass bei der Zeugenaussage auch das Sexualleben des Angeklagten zur Sprache käme. Um die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu schützen, gab Amtsrichter Simon Adam dem Antrag der Verteidigung statt.

Dieses Verhalten der Verteidigung lässt allerdings auch die Spekulation zu, dass das Sexualleben des Angeklagten derart gestaltet ist, dass man es vor der Öffentlichkeit verbergen muss.

Der Besitz zweie Film- und von 14 Bilddateien mit kinderpornografischen Darstellungen wurden von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Nach unseren Recherchen sollen aber bis zu 200 verdächtige Dateien auf dem Laptop des 30-jährigen Pädagogen gewesen sein.

Der Polizeibeamte, der die Auswertung der Datenträger vorgenommen hatte, berichtete von der Vorgehensweise. Die Festplatte würde zunächst ausgebaut und ein komplettes Abbild erstellt. Diese Kopie würde mit einer Spezialsoftware des Landeskriminalamtes (LKA) ausgewertet. Die Auswertung des Volumenschattenkopie-Dienstes hätte gezeigt, dass etliche verdächtige Dateien auch bereits wieder gelöscht wurden. Durch die LKA-Software habe man dann von diesen Dateien einen digitalen Fingerabdruck erstellt. Auch wurde eine Bilddatei, die mit einem iPhone gemacht wurde, in dem verdächtigen Ordner auf dem PC gefunden. Diese könne nur bei der Synchronisation von iPhone und PC durch den Benutzer übertragen worden sein. Manche Web-Seiten würden auch Bilder auf dem PC zur rascheren Betrachtung zwischenspeichern. Dies sei aber nicht in dem hauptsächlich durchsuchten Ordner geschehen. Ferner habe die Datenträgerverwaltung belegt, dass unmittelbar bevor die Polizei den Laptop sichergestellt hätte, mehrere externe Datenträger an dem Laptop angeschlossen gewesen wären. Diese Datenträger wurden von der Polizei nicht alle gefunden.

Die Aussage des IT-Sachverständigen steht noch aus. Die Verteidiger erhoffen sich die Einschätzung, dass die Pornobilder ohne Wissen des Beschuldigten auf seinen Rechner gelangt sind. Man darf gespannt sein.

Die Fortsetzung der Verhandlung ist auf Mitte Januar festgesetzt worden. Wir berichten weiter.

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