Schwörstadt Fotos auf Festplatte zeigen Kinder und Jugendliche

Die Oberbadische
Ein Schwörstädter muss sich vor dem Amtsgericht in Lörrach verantworten. Archivfoto: Ulf Körbs Foto: Die Oberbadische

Amtsgericht:   Mutmaßlicher Täter besteht auf Persönlichkeitsschutz / Öffentlichkeit zum Teil ausgeschlossen

Schwörstadt (dr). Vor dem Amtsrichtgericht in Lörrach wurde am Montag die Verhandlung gegen einen Mann aus Schwörstadt fortgesetzt. Ihm wird der Besitz von Kinder- und Jugendpornographie vorgeworfen (wir berichteten).

Die anthropologische Gutachterin setzte ihre Bewertung über das Alter der auf den Aufnahmen dargestellten Personen fort. Zahlreiche Fragen der zwei Verteidiger sorgten dafür, dass allein die Berichte der Gutachterin sich über zwei Stunden hinzogen.

Als erster Zeuge wurde der ermittelnde Beamte der Kriminalpolizei vernommen. Auf Antrag der Verteidiger wurde bei dieser Vernehmung wieder die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es sei möglich, dass bei der Zeugenaussage auch das Sexualleben des Angeklagten zur Sprache käme. Um die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu schützen gab Amtsrichter Simon Adam dem Antrag der Verteidigung statt. Möglicherweise ist dieser Fall viel brisanter als zunächst angenommen.

Mutmaßliche Täter im Bereich der verbotenen Kinderpornographie werden oftmals durch Auswertung von Internetkontakten anderer Tatverdächtiger ermittelt. So war es vermutlich auch in diesem Fall. Die Polizei kann durch Auswertung von Datenträgern viele Internetkontakte rekonstruieren. Wenn sich dabei stichhaltige Anhaltspunkte für die strafbare Beteiligung anderer Personen ergibt, wird oftmals ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss beantragt und erlassen. Sehr häufig werden Beamte dann bei der verdächtigen Person fündig. Auch bei dieser weiteren Person werden dann meist wieder weitere verdächtige Internetkontakte gefunden, so dass der Kreis der Verdächtigen immer größer wird.

Die Verhandlung wird fortgesetzt. Wir berichten weiter.

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