Schwörstadt Rat arbeitet Altlasten auf

Die Oberbadische
Die Schwörstädter Sportanlagen sind reichlich marode. Foto: Heinz Vollmar Foto: Die Oberbadische

Sportanlagen: Alte Anträge werden in Schwörstadt diskutiert

Schwörstadt (mv). Die Laufbahn und die Hochsprunganlage auf dem Schwörstädter Sportplatz werden nicht dem Turnverein Schwörstadt übereignet. Ein entsprechender Antrag der früheren Gemeinderäte Helmut Lambrecht und Ilse Keser (beide FW) wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Schwörstadt am Montag bei einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Der Antrag war bereits am 18. Juli des vergangenen Jahres gestellt worden. Damals teilten beide mit, dass die Schule die Sportanlagen nicht mehr nutzen würde. Einziger Nutzer würde der Turnverein sein, so lautete die damalige Antragsbegründung von Keser und Lambrecht. Weiter führten sie aus, dass der TV Schwörstadt die Anlage übereignet bekommen sollte, um diese dann zu sanieren. Sollte der Turnverein die Anlage nicht übernehmen, so schlugen beide vor, sollten die Sportanlagen aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde gesperrt werden. In der Sitzung stellte Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat indes fest, dass die Anlagen auch derzeit noch von der Schule genutzt würden. Nach dem überraschenden Rücktritt von Bürgermeister Artur Bugger sei der Antrag jedoch nicht weiter behandelt worden.

Anlage auch Treffpunkt für Jugendliche

Einig war sich der Rat, dass die Anlage auch ein Treffpunkt für Jugendliche sei, darüber hinaus sollte die Sportanlage weiterhin öffentlich zugänglich sein, um gerade jungen Menschen sportliche Betätigung zu ermöglichen.

Auch eine andere „Altlast“, nämlich ein Antrag der CDU vom 30. Mai, betraf die Sportanlagen und deren Sanierung. 5000 Euro wurden im Haushalt 2015 eingestellt für ein Gutachten. Dies sei nicht geschehen, mahnten die CDU-Räte im vergangenen Jahr. Im Haushalt 2016 seien dann 25 000 Euro für die Sanierung beschlossen worden, heißt es weiter im CDU-Papier, das am Montag erneut beraten wurde, ohne dass es zur Beschlussfassung kam. Vielmehr wird nun die Bürgermeisterin aktuelle Angebote einholen, um eine aktuelle Kosteneinschätzung für die Sanierung zu erhalten. Wenn die Schätzungen vorliegen, soll auch geprüft werden, ob Fördergelder beantragt werden können.

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