Schwörstadt Rat soll erneut abstimmen

Die Oberbadische

Stephan Frank stellt Rechtmäßigkeit eines Beschlusses in Frage

Schwörstadt (rr). Gegen Ende der jüngsten Schwörstädter Gemeinderatssitzung kam Stephan Frank (CDU) auf die Abstimmung über einen Bauantrag vom 14. März diesen Jahres zurück. Damals hatte das Gremium nach ausführlicher Diskussion einen Bauantrag in Niederdossenbach abgelehnt. Gegen den Antragsteller liegt ein rechtsgültiges Urteil zum Abriss eines ohne Genehmigung errichteten Bauwerkes vor. Dieses wurde bisher nicht erfüllt. Frank meinte nun, „die Abrissverfügung hat nichts mit dem neuen Bauantrag zu tun“. Entsprechend der Festlegungen des Baugesetzbuches sei allein zu beurteilen, ob sich das Vorhaben in die vorhandene städtebauliche Situation einfüge und die Erschließung gesichert sei, dies hätte damals jedoch keine Rolle gespielt.

Aus diesem Grund beantragte Frank, das Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen, um einen gesetzmäßigen Beschluss zu erlangen. In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass dazu keineswegs Einmütigkeit besteht, selbst innerhalb der CDU-Fraktion gibt es keine klare Meinung.

Seinerzeit hatte Bürgermeister Artur Bugger auf die Nichterfüllung der gerichtlichen Auflagen verwiesen und dabei kritisiert, dass das Baurechtsamt Rheinfelden als zuständige Behörde seine Aufsichtspflicht nicht erfüllt habe. Außerdem hatte er damals auch darauf hingewiesen, dass das neue Gebäude auf Grundmauern entstehen solle, die aus inzwischen teilweise verwitterten Materialien bestehen. Diese Positionen erneuerte Bugger, dem schlossen sich auch jetzt einige Gemeinderäte erneut an. Der Bürgermeister sagte auch, dass bis jetzt das Baurechtsamt nicht reagiert habe.

Gemeinderat Helmut Lambrecht verwies darauf, dass dieser Vorgang erledigt sei. In der Abstimmung zum Antrag von Stephan Frank, stimmten nur fünf Gemeinderäte dafür, das Thema nochmals auf die Tagesordnung zu setzen.

Frank stellte noch den weiteren Antrag, den Bebauungsplan Hauptstraße-West bis zur Rebgartenstraße entsprechend dem Eintrag im Lageplan auszuweiten oder einen eigenständigen Bebauungsplan mit den gleichen Festsetzungen aufzustellen. Da das Gebiet sowohl dem alten wie dem neuen Flächennutzungsplan entspreche, brauche der Bebauungsplan keine Genehmigung. Damit, so begründete Stephan Frank, würde eine Rechtsgrundlage geschaffen, die der Wirklichkeit in Schwörstadt entspreche. Denn innerhalb eines Bebauungsplangebietes sind Bauvorhaben mit weniger als 30 m Abstand zum Wald genehmigungsfähig. Kaum ein Haus am Fuß des Dinkelberges in Schwörstadt habe aber 30 m Abstand zum Wald eingehalten und so würde ein solcher Bebauungsplan gleiches Recht schaffen. Nun liegt es an der Verwaltung die Anträge rechtmäßig zu bearbeiten.

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