Da dieser Brief eine Antwort an die Gemeinde war, wollte Stephan Frank wissen, „was hatte denn die Verwaltung überhaupt beim Regierungspräsidium angefragt?“. Er habe dort nachgefragt, wie gehandelt werden solle, sagte Bugger. Die Anregung aus Freiburg sei keine Festlegung, sondern eine Empfehlung. Ebner stellte diesen Vorschlag grundsätzlich in Frage. Denn überall auf der gesamten Länge des Hochrheins darf gebadet werden, vielfach ermöglichen Kommunen einen günstigen Zugang zum Fluss. „Was also ist auf diesen 120 Metern anders oder gefährlicher als anderswo?“, fragte er. Wenn Schwimmer überall in den Fluss gehen können, warum aber nicht genau an der Stelle, wo sie leichten Ein- und Ausstieg finden und damit höhere Sicherheit als am freien Ufer besteht.
Matthias Kipf verwies darauf, das das Landratsamt darauf abgehoben hätte, dass sich auch hygienerechtliche Bestimmungen zum Zugangsverbot vor dem Schwimmbad Schwörstadt führen. Deswegen sollten neue Wasseranalysen veranlasst werden, denn in Schwörstadt ist das Wasser nicht schlechter als in Leinfelden oder Basel.