In Sachen Verkehrsproblematik in Geschwend hat jetzt Landrätin Marion Dammann der Forderung von Anwohnern nach einem Tempolimit in der Ortsdurchfahrt eine Absage erteilt. Todtnau-Geschwend (pele). „Eine Anordnung der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h innerorts ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig“, schreibt die Landrätin an den SPD-Landtagsabgeordneten Rainer Stickelberger, der die Forderung der Geschwender Bürgerschaft zusammen mit der Todtnauer SPD unterstützt und einen entsprechenden Vorstoß im Landratsamt unternommen hatte. Die Verkehrsproblematik in Geschwend sei ihr durchaus bekannt, schreibt die Landrätin weiter, und „mit großer Betroffenheit nehme auch ich die schweren Unfälle wahr, die sich auf der L 149 und L 151 außerhalb der Ortschaft Geschwend immer wieder ereignen“. Diskutiert werde deshalb derzeit von der sogenannten Unfallkommission ein Maßnahmenkonzept zur Reduzierung der dortigen Unfallhäufigkeit, insbesondere in Bezug auf Motorradfahrer. Innerorts stelle die Ortsdurchfahrt von Geschwend indes keinen Unfallschwerpunkt dar, so die Landrätin. Dammann schreibt, dass es in drei Jahren lediglich zu einem Unfall ohne Verletzte gekommen sei und hält fest: „Nach Mitteilung der Polizei weist die Ortsdurchfahrt seit Jahren keine besondere, über das normale Maß hinausgehende Gefahrenlage auf.“ Außerdem sei das Verkehrsaufkommen innerorts mit 2600 Fahrzeugen pro Tag eher gering. Dammann geht in ihrem Schreiben auch auf die Lärmthematik ein. Zwar sei grundsätzlich eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen möglich. Rechtlich müsse hierzu der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringen, die über das hinausgingen, was verkehrsmäßig als ortsüblich hinzunehmen sei. Hier sei nicht nur zu bedenken, dass es sich bei der Geschwender Ortsdurchfahrt um eine klassifizierte Landesstraße handle, sondern dass diese auch eine wichtige Hauptverkehrs- und Durchgangsstraße sei. In der Regel seien in diesen Fällen Reduzierungen ab etwa 50 Betroffenen möglich; in Geschwend allerdings befänden sich in dem betreffenden Bereich lediglich fünf Häuser, so die Landrätin. Zwar sei nachvollziehbar, dass in Geschwend insbesondere der Motorradlärm als persönlich besonders belastend empfunden wird, doch bei der denkbaren Erstellung eines Lärmgutachtens (bei dem die Werte rechnerisch ermittelt würden) werde diese konkrete Wahrnehmung nicht berücksichtigt. Gleichwohl hält Dammann „den Schutz der Anwohner vor unsachgemäßem Motorradlärm für unbefriedigend“. Schließlich sieht die Landrätin eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auch aufgrund des guten Ausbaus der L 149 nicht als geeignet an, um eine Lärmreduzierung zu erreichen. Tempolimits seien nur dort zielführend, wo sie von den örtlichen Gegebenheiten untermauert würden, die die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer fördern. „Gerade dies ist in Geschwend, auf einer nur 190 Meter langen Durchfahrt, vor und hinter welcher Tempo 100 gilt, nicht der Fall“, argumentiert die Landrätin. Rainer Stickelberger hatte in seinem Schreiben an die Landrätin darauf hingewiesen, dass – trotz der hohen Hürden, die die Straßenverkehrsordnung für die Anordnung von Tempo 30 setze – die bestehenden Handlungsmöglichkeiten zunehmend genutzt würden, um mittels innerörtlicher Geschwindigkeitsbegrenzungen den Lärmschutz und die Verkehrssicherheit voranzubringen. Der Abgeordnete verwies unter anderem auf die Beispiele Langenau, Adelsberg, Degerfelden, Nollingen, Herten und Aftersteg.