Das Landesamt für Denkmalschutz hatte der Stadt Todtnau als ersten Schritt eine Ortsbildanalyse empfohlen, die später auch als Grundlage für eine Denkmalschutzsatzung genutzt werden könnte, erklärte Wießner. Damit könne man sehen, was im Dorfkern vorhanden und was zu schützen sei. Danach solle eine Bürgerversammlung durchgeführt werden, bei der die Ergebnisse vorgestellt und ein Stimmungsbild eingefangen werden könnte. Im Anschluss könnte der Gemeinderat eine Denkmalschutzsatzung beschließen.
Steffen Lehr (CDU) erkundigte sich, ob man sich bereits durch die Ortsbildanalyse künftige Schritte verbaue. Bürgermeister Wießner konnte ihn beruhigen: Der Gemeinde obliege die Satzungshoheit, wie man nach der Ortsbildanalyse vorgehe, sei nur durch die Beauftragung der Analyse noch nicht festgelegt. Doch egal für welchen Weg sich der Gemeinderat entscheide, ein hundertprozentiger Ausschluss auf Entwicklung oder Bebauung im Schwarzwalddorf sei nicht möglich, betonte Wießner, „wir können die Schranken nur etwas anheben“.
Mit einer Gegenstimme (Fridolin Kunz) entschied der Gemeinderat, den Weg der Denkmalschutzsatzung zu verfolgen und eine Ortsbildanalyse in Auftrag zu geben.