Doppelt so viele Wohnungen
Darin noch nicht eingerechnet ist der zusätzliche Bedarf vom 15 000 bis 30 000 Wohnungen für die Anschlussunterbringung der Flüchtlinge. Nach der Schätzung der Landesregierung müssten danach jährlich doppelt so viele Wohnungen gebaut werden wie bisher. Dass es nicht vorangeht, liegt nach Ansicht des Verbandes nicht nur am fehlenden Bauland. 'Um größere Wohnungsneubaumengen in kurzer Zeit stemmen zu können, brauchen wir ein schnelleres Baurecht und einfachere Standards. Wir fordern nichts. Wir wollen die Politik lediglich beraten, die Versorgung mit Wohnraum im Land zu verbessern. Dazu brauchen wir aber einen Mentalitätswechsel im Wohn- und Städtebau', gibt sich Robert an der Brügge kompromissbereit. Nach dem Wohnungsbaugipfel der Landesregierung im zurückliegenden Jahr hat der vbw gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden und der Arbeitsgemeinschaft der Bausparkassen ein Eckpunktepapier auf Bitte von Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid für ein sogenanntes Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz erarbeitet. Eine wichtige Aufgabenstellung: Der Wohnungsbau muss auch wirtschaftlich sein.
Jetzt liegen die Vorschläge auf dem Tisch und dürften in der neuen Landesregierung für Diskussionsbedarf sorgen. Sieben Punkte umfasst der Katalog, den die Verbände erarbeitet haben. Auf der Wunschliste ganz oben steht dabei die vereinfachte Ausweisung von mehr Flächen im Flächennutzungsplan für den Wohnungsneubau. Wichtig sei aber auch eine Verkürzung der Bebauungsplanverfahren. Derzeit dauere es zwischen zwei und vier Jahren, bis ein Bebauungsplan durch sei. Das liege vor allem an den zahlreichen Gutachten für den Natur- und Artenschutz, die im Vorfeld erbracht werden müssten. 'Wir müssen uns endlich entscheiden, was uns wichtiger ist. Grottenmolche oder bezahlbarer Wohnraum', so Sigrid Feßler, Verbandsdirektorin des vbw. Deutliche Kritik auch an der erst vor wenigen Monaten novellierten Gemeindeordnung. Durch die Herabsetzung des Quorums zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden und die Verlängerung der Einspruchsfristen und insbesondere auch die Möglichkeit, gegen die Aufstellung von Bauleitplänen vorzugehen, sei es künftig noch einfacher, ein Bürgerbegehren ins Leben zu rufen.