Enttäuscht zeigte sich Bonde am Dienstag, dass das Bundeskartellamt einen Aufschub der Strukturreform nicht zulässt. Bonde setzt dabei auf eine mögliche Änderung des Bundeswaldgesetzes. Immerhin stimmte die Bundesbehörde einer Ausstiegsklausel zu. Diese greift, wenn sich die gesetzliche Grundlage auf Bundesebene ändert. Dann könnte das Land nur seine Holzvermarktung ändern müssen – seine Revierstrukturen aber beibehalten.
Uneins sind Land und Behörde auch noch beim Thema Holzauszeichnung. Das Kartellamt rechnet die Auszeichnung der zu fällenden Bäume der Holzvermarktung zu und verlangt auch dort eine Trennung zwischen Staatswald und Körperschafts- sowie Privatwald. Das Land findet, dass Holzauszeichnung und Holzverkauf nichts miteinander zu tun haben.
Nachdem die Verhandlungen mit dem Kartellamt nun abgeschlossen sind, hat die Landesregierung jetzt ein Eckpunktepapier beschlossen. Es ist Grundlage für die sogenannte Verpflichtungszusage an das Kartellamt. Zu dieser hat sich das Land durchgerungen, um einer Untersagungsverfügung zu entgehen. Denn dann wäre mit sofortiger Wirkung der Holzverkauf einschließlich Holzauszeichnung in kommunalen und privaten Wäldern mit mehr als 100 Hektar durch staatliche Mitarbeiter verboten.