Weil am Rhein. Eigentlich war der 29-jährige, in der Schweiz wohnende Deutsche auf dem Nachhauseweg in die Schweiz. Als er am Montagabend durch den Zoll am Weiler Autobahn-Grenzübergang kontrolliert wurde, meldete der Fahndungscomputer das Vorliegen eines Haftbefehls. Wegen Nötigung hatten die Berliner Justizbehörden eine Geldstrafe von 1400 Euro verhängt. Ersatzweise waren noch 64 Tage Haft zu vollstrecken. Nachdem der Mann nicht in der Lage war, den geforderten Betrag an Ort und Stelle zu begleichen, wurde er ins Gefängnis gebracht.