Weil am Rhein Bei unbescholtenem Bürger „brechen alle Dämme“

Weiler Zeitung
Ein Fall sexueller Nötigung wurde verhandelt. Foto: sba Foto: Weiler Zeitung

Gericht: Sexuelle Nötigung gegenüber der Nachbarin / Ein Jahr auf Bewährung und 400 Euro Geldauflage

Weil am Rhein (dr). Wegen sexueller Nötigung wurde ein 57-jähriger Mann aus Weil am Rhein am Donnerstag vom Schöffengericht Lörrach zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und 400 Euro Geldauflage verurteilt.

Jahrelang lebten Täter und Opfer in friedlicher Nachbarschaft. Man half sich gegenseitig aus und pflegte einen guten Umgang miteinander. Am 18. Juli des vergangenen Jahres jedoch rastete der bisher unbescholtene Beschuldigte völlig aus. Seine deutlich ältere Nachbarin hatte den Beschuldigten gebeten, wenn er gerade zum Recyclinghof fahre, eine alte Matratze von ihr mitzunehmen. Der Angeklagte habe die Matratze aus dem ersten Stockwerk heruntergetragen, um sie in sein Auto zu verladen. Plötzlich habe er die Nachbarin an den Armen gepackt, gegen eine Wand gedrückt und anschließend sexuell genötigt.

Bei der Polizei hatte die Geschädigte ausgesagt, dass sie sich von Anfang an gewehrt habe und auch gesagt habe, er solle aufhören und abhauen. Die Polizeibeamtin sagte als Zeugin, dass die Geschädigte bei der Vernehmung psychisch am Ende gewesen sei. Anscheinend sei es der Frau sehr unangenehm gewesen, die Vorfälle zu schildern. Die Geschädigte habe von zwei weiteren Vorkommnissen schon vor dem 18. Juli berichtet, die aber nicht so gravierend gewesen seien.

Der Angeklagte legte ein volles Geständnis ab. Er könne sich nicht erklären, warum er damals so ausgerastet sei. Er habe sich bereits einen Tag nach dem Vorfall bei der Nachbarin und deren Sohn entschuldigt. Er habe vielleicht gegenüber dem Opfer zu viele Gefühle entwickelt, die aber nicht erwidert worden seien. Durch das Geständnis wurde der Geschädigten eine Aussage vor Gericht erspart.

Die Staatsanwältin stufte das Geständnis als glaubwürdig ein. Einen minderschweren Fall könne sie aber nicht erkennen, da der Überfall im häuslichen Bereich stattgefunden habe. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 1000 Euro. Der Verteidiger plädierte auf einen minderschweren Fall, da die Gewaltanwendung nur gering gewesen sei. Einen konkreten Strafantrag stellte er nicht.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Martin Graf sah einen minderschweren Fall als gegeben an und verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ferner muss er 400 Euro an den Verein „Frauen helfen Frauen“ zahlen. „Es bleibt auch für das Gericht ein Rätsel, warum bei jemandem, der so unbescholten ist, plötzlich alle Dämme brechen“, sagte Richter Graf in der Urteilsbegründung.

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