Weil am Rhein Betreiber wollen Härtefall sein

Weiler Zeitung
Die Spielhallenbetreiber haben die Anwendung der Härtefallregelung beantragt, damit sie weiter öffnen können. Foto: sba Foto: Weiler Zeitung

Glücksspiel: Zukunft des Spielhallenbetriebs unklar / Stadt fordert Kriterienkatalog

Von Marco Fraune

Das Land soll der Stadt helfen. Diese steht vor der großen Herausforderung, neue gesetzliche Bestimmungen zum Betrieb von Spielhallen umzusetzen. Oberbürgermeister Wolfgang Dietz hat dem Landesinnenminister Thomas Strobl das Problem geschildert.

Weil am Rhein. Die Zeit drängt so langsam. Denn zum 1. Juli läuft eine Übergangsfrist des 2011 neu gefassten Glücksspielstaatsvertrages aus. Alle 13 Spielhallen in Weil am Rhein wollen daher als Härtefall bewertet werden und ihren Betrieb aufrecht erhalten. Welche tatsächlich weiterbetrieben werden dürfen, weiß auch die Stadtverwaltung nicht. „Das Land und die Kommunen sollen sich auf einen Kriterienkatalog verständigen“, fordert OB Dietz. Daher hat er den Besuch des Innenministers genutzt, ihm genau dieses Anliegen vorzutragen und die „schwierige Situation“ zu schildern.

Die Spielhallenbetreiber würden sich anwaltlich vertreten lassen und seien auch organisiert, weiß der Weiler Oberbürgermeister darum, dass sich die Stadt natürlich auch bei diesem heiklen Thema auf rechtssicherem Grund bewegen muss. Zugleich müsse eine Entscheidung gefällt werden, damit nicht eine Untätigkeitsklage erfolgt. Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) hat bereits vor dem Verlust zahlreicher Arbeitsplätze und fehlenden Steuereinnahmen in Millionenhöhe gewarnt. Die Stadt Weil rechnet für 2016 mit Einnahmen aus der Spielsteuer in Höhe von etwa 3,2 Millionen Euro.

Zum Hintergrund: In den ab Juli geltenden Bestimmungen ist geregelt, dass Spielhallen künftig einen Abstand zueinander von mindestens 500 Metern aufweisen müssen. Auch ein Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen wird vorgeschrieben. Ziel der gesetzlichen Bestimmungen ist, die Menschen vor der Glücksspielsucht besser zu schützen.

Welche Spielhalle dafür schließen muss, das steht aktuell noch nicht fest. Mit dem geforderten Kriterienkatalog soll hier Klärung herbeigeführt werden. Schließlich sei beispielsweise eine Bewertung mit einer bestimmten Matrix nicht zulässig, aufgrund derer die am schlechtesten bewerteten Spielhallen dicht machen müssen.

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