Diesmal ging es um die Besteuerung von Immobilien und das neue Bauvertragsrecht, das zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Unternehmer aus der Baubranche, Handwerker, Architekten, Makler und Privatleute nutzten die Gelegenheit, sich die neuesten Regelungen von Experten erläutern zu lassen.
In dem steuerlichen Part ging es um die Besteuerungsgrundsätze beim Kauf, der Vermietung bis zum Verkauf einer Immobilie. Es wurde deutlich, dass zu jedem Zeitpunkt steuerliche Fallstricke gegeben sind, die durch eine vorausschauende Beratung vermieden werden können. Anhand von verschiedenen Beispielen wurden in dem Vortrag von Steuerberater Johannes Müller die jeweiligen Risiken und Steuersparmöglichkeiten aufgezeigt.