Weil am Rhein Das neue Bauvertragsrecht und die Folgen

Weiler Zeitung
Informierten im Rahmen von „Info kompakt“ über das Bauvertragsrecht und die Besteuerung von Immobilien (v.l.): Bernd Andresen, Johannes Müller und Klaus Krebs. Foto: zVg Foto: Weiler Zeitung

Info-kompakt: Informationen zu den gesetzlichen Neuerungen und zur Besteuerung von Immobilien

Weil am Rhein. Mehr als 60 Interessierte haben sich in den Räumen der Sparkasse Markgräflerland in Weil bei der Veranstaltung „Info kompakt“ der Weil am Rhein Wirtschafts- und Tourismusgesellschaft (WWT) eingefunden, um zwei interessanten Vorträgen aus den Bereichen Steuern und Recht zu folgen.

Diesmal ging es um die Besteuerung von Immobilien und das neue Bauvertragsrecht, das zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Unternehmer aus der Baubranche, Handwerker, Architekten, Makler und Privatleute nutzten die Gelegenheit, sich die neuesten Regelungen von Experten erläutern zu lassen.

In dem steuerlichen Part ging es um die Besteuerungsgrundsätze beim Kauf, der Vermietung bis zum Verkauf einer Immobilie. Es wurde deutlich, dass zu jedem Zeitpunkt steuerliche Fallstricke gegeben sind, die durch eine vorausschauende Beratung vermieden werden können. Anhand von verschiedenen Beispielen wurden in dem Vortrag von Steuerberater Johannes Müller die jeweiligen Risiken und Steuersparmöglichkeiten aufgezeigt.

Die Rechtsanwälte Bernd Andresen und Dr. Klaus Krebs von der Kanzlei Seidler & Kollegen trugen zur Gesetzesreform im Bauvertragsrecht vor. Nachdem das Baurecht und Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bislang nicht geregelt war und daher auf das Werkvertragsrecht zurückgegriffen worden ist, wird es ab 2018 erstmals ein gesetzlich geregeltes Bauvertragsrecht geben. Die Gesetzesreform wird zahlreiche Neuerungen bringen, die es unmöglich machen, einfach die bisherige Vertragshandhabung fortzusetzen, hieß es.

So gibt es beispielsweise künftig ein zweiwöchiges Widerrufsrecht für Verbraucher und einen Anspruch auf einen verbindlichen Fertigstellungstermin. Der Auftraggeber ist ab nächstem Jahr berechtigt, einseitig Änderungen anzuordnen, was für den Unternehmer dann auch verbindlich sein wird, sofern für ihn zumutbar.

Umgekehrt wird die Position des Bauhandwerkers zum Beispiel durch neue Regressmöglichkeiten gegenüber seinen Lieferanten gestärkt oder dadurch, dass er sich besser gegen eine Verweigerung der Abnahme zur Wehr setzen kann. Das Gesetz sieht für Streitfälle völlig neue gerichtliche Eilverfahren vor und die Einrichtung spezieller Baukammern an den Landgerichten.

Abwechselnd referierten die Referenten über die jeweiligen Neuerungen und machten anhand zahlreicher Beispiele deutlich, wo die Unterschiede zum bisherigen Recht liegen und wo künftig besonderer Regelungsbedarf oder Streitpotenzial besteht.

Im Anschluss nutzten die Teilnehmer noch die Möglichkeit, bei einem Glas Wein oder einem kühlen Bier Fragen an die Referenten zu stellen und sich auszutauschen.

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