Weil am Rhein-Haltingen (ste). Von den 180 angekündigten Flüchtlingen aus Landeserstaufnahmestellen, die kurz vor Weihnachten in Haltingen erwartet worden waren, kamen 30 Menschen nicht in Weil an. Laut Auskunft von Bernhard Heyl, Leiter der Notunterkunft, haben sie andere Wege gesucht oder sind bei Freunden untergekommen. 14 Tage lang wurden ihre Plätze in Haltingen vorgehalten, nun wurden sie weitergegeben: am Donnerstag haben weitere 18 Menschen ihre Betten in der Unterkunft bezogen. Verschwunden sei innerhalb der Unterkunft bislang noch keiner der Bewohner, sagte Heyl. Die Flüchtlinge werden dem Landkreisen zugewiesen und haben Residenzpflicht, das heißt, sie dürfen diesen in den ersten drei Monaten nicht verlassen, wie Heimleiter Heyl und Junia Folk, Pressesprecherin des Landkreises, beim Pressegespräch in der Notunterkunft (wir berichteten) darlegten. Heyl: Wir sind kein Gefängnis Nach Ablauf dieses Vierteljahrs dürften die Flüchtlinge in Deutschland frei reisen: „Wir sind kein Gefängnis“, sagt Heyl. „Aber sie müssen sich abmelden und weiterhin erreichbar sein.“ Laut Junia Folk gibt es durchaus Fälle, in denen Menschen einfach untertauchen, diese seien dann aber polizeilich registriert und hätten bei einem Aufgreifen durch die Polizei durchaus mit Konsequenzen zu rechnen. Finanzielle Leistungen gebe es ohnehin nur für diejenigen Flüchtlinge, die am Zahltag vor Ort seien, und ansonsten anteilig nach Tagen der Anwesenheit. Auch eine Umsiedelung in eine andere Notunterkunft oder gar in einen anderen Landkreis ist theoretisch denkbar, muss aber mit dem Landratsamt abgestimmt werden. Ein kurdischer Flüchtling sei auf eigenen Wunsch wieder in seine türkische Heimat zurückgekehrt, könne aber zurückkommen, sagte Bernhard Heyl, der diesen Fall von Abschiebung klar abgrenzt.