Die beiden Männer seien etwa seit vier Jahren befreundet. Beide sind in der Schweiz aufgewachsen und haben serbische Wurzeln. Um die Tatumstände zu klären, saßen beide eine Woche in Untersuchungshaft. Danach wurden sie auf Kaution entlassen.
Das Gutachten der Bundesbank sprach von einer schlechten Qualität der Blüten. Papierqualität, Farbgestaltung und das fehlende Rillenprofil hätten die Scheine leicht erkennbar gemacht.
Der Strafrahmen für Geldfälschung liegt zwischen einem und 15 Jahren Freiheitsstrafe. Der Staatsanwalt nahm durch das Geständnis und die geleistete Aufklärungshilfe nur einen minderschweren Fall an und beantragte für den 28-Jährigen eine Freiheitsstrafe von neun Monaten und für den 20-Jährigen wegen Beihilfe eine von sechs Monaten auf Bewährung. Jeder sollte eine Geldauflage von 1200 Euro zahlen. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Martin Graf verurteilte den älteren Angeklagten zu sechs Monaten auf Bewährung ohne Geldauflage. Der jüngere Angeklagte muss nach Jugendstrafrecht eine Geldauflage von 800 Euro zahlen.