Weil am Rhein Duo fliegt beim ersten Versuch auf

Weiler Zeitung

Gericht: Zusatzeinnahme durch Falschgeld geplant / Bewährung und Geldauflage

Weil am Rhein (dr). Zwei Männer im Alter von 20 und 28 Jahren hatten sich im Internet falsche 50-Euro-Banknoten bestellt und wollten sie in Weil am Rhein an den Mann bringen. Das Jugendschöffengericht Lörrach ahndete das nun mit 800 Euro Geldauflage beziehungsweise sechs Monaten auf Bewährung.

Über das „Darknet“ („Dunkles Netz“, ein Bereich des Internets, der nicht allgemein sichtbar ist) hatten sich die beiden Männer aus der Nordwestschweiz am 20. April des vergangenen Jahres zehn Banknoten mit einem Wert von je 50 Euro bestellt. Bezahlt wurde mit Bitcoins, einer digitalen Geldeinheit, im Wert von 260 Schweizer Franken.

Am 17. Mai seien die Blüten geliefert worden. Noch am gleichen Tag seien die Männer nach Weil losgezogen, um die falschen Scheine in echtes Geld zu wechseln.

In einem Restaurant an der Hauptstraße in Friedlingen habe man zwei Flaschen Mineralwasser bestellt und mit einem der 50-Euro-Scheine bezahlt. Der Servicekraft sei der Schein sofort komisch vorgekommen – sie rief sogleich die Polizei und hielt die beiden Kunden fest.

Auf der Wache sei in der Unterhose des älteren Verdächtigen eine Plastiktüte mit den weiteren neun Scheinen gefunden worden. Beide Angeklagten hätten sofort ein umfangreiches Geständnis abgelegt und sich kooperativ gezeigt. Der 28-Jährige sei in akuter Geldnot gewesen und darum auf die „blödsinnige Idee“ gekommen, sich mit dem Falschgeld eine Einnahme zu verschaffen.

Die beiden Männer seien etwa seit vier Jahren befreundet. Beide sind in der Schweiz aufgewachsen und haben serbische Wurzeln. Um die Tatumstände zu klären, saßen beide eine Woche in Untersuchungshaft. Danach wurden sie auf Kaution entlassen.

Das Gutachten der Bundesbank sprach von einer schlechten Qualität der Blüten. Papierqualität, Farbgestaltung und das fehlende Rillenprofil hätten die Scheine leicht erkennbar gemacht.

Der Strafrahmen für Geldfälschung liegt zwischen einem und 15 Jahren Freiheitsstrafe. Der Staatsanwalt nahm durch das Geständnis und die geleistete Aufklärungshilfe nur einen minderschweren Fall an und beantragte für den 28-Jährigen eine Freiheitsstrafe von neun Monaten und für den 20-Jährigen wegen Beihilfe eine von sechs Monaten auf Bewährung. Jeder sollte eine Geldauflage von 1200 Euro zahlen. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Martin Graf verurteilte den älteren Angeklagten zu sechs Monaten auf Bewährung ohne Geldauflage. Der jüngere Angeklagte muss nach Jugendstrafrecht eine Geldauflage von 800 Euro zahlen.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading