Weil am Rhein „Eine abstruse Geschichte“

Weiler Zeitung

Gericht: Unternehmerin bringt Falschgeld in Umlauf

Weil am Rhein (dr). Eine schier unglaubliche Geschichte ist jetzt vor dem Schöffengericht Lörrach dargelegt worden. Das Ende: Eine Kosmetikerin mit eigenem Studio wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, weil sie Falschgeld unter die Leute gebracht hat.

Die Beschuldigte hatte zuvor wortreich erläutert, dass sie von einer Bekannten selber um mehr als 120 000 Euro betrogen worden sei. Die dargelegten Fakten lauten hingegen: Am 3. Juli 2015 wurde auf der A 5 am Grenzübergang Weil am Rhein von der Schweizer Grenzwacht ein Auto mit zwei Insassen gestoppt. Ein staatenloser Libanese hatte fünf gefälschte 500-Euro-Banknoten bei sich. Die Fälschungen seien sehr schlecht gewesen, berichtete einer der Bundespolizisten. Er hatte das mutmaßliche Gaunerpärchen auf deutscher Seite wieder in Empfang genommen.

Der beschuldigte Libanese erzählte, dass er die falschen Scheine von einer Kosmetikerin in Recklinghausen als Beweisstücke bekommen habe. Er habe den Auftrag bekommen, damit in den Iran zu fliegen und mit dem Ex-Mann einer mutmaßlichen Betrügerin zu verhandeln. Da er aber keine Papiere für den Iran besaß, habe er in Italien Urlaub machen wollen.

Bei der Durchsuchung in Recklinghausen wurden bei der Kosmetikerin, versteckt in einem Kühlschrank, 35 weitere falsche 500-Euro-Scheine gefunden. Die 54 Jahre alte Kosmetikerin musste sich jetzt wegen des Falschgeldes verantworten.

Die Bekannte habe ihr versprochen, angelegtes Geld in drei Monaten zu verdoppeln – woraufhin sie investierte. Später habe die Bekannte ihr von einer Millionenerbschaft erzählt, an die sie gekommen sei. Aber um diese frei zu bekommen, müsse sie 120 000 Euro nach Paris bringen. Also fuhr die Angeklagte mit der Bekannten und dem Geld nach Paris. Das Geld wurde abgeholt, die Erbschaft kam nicht.

Völlig überschuldet habe sie eines Tages ein Kuvert mit 40 Banknoten je 500 Euro in ihrem Briefkasten gefunden. Schnell sei der Verdacht gereift, dass es sich um Falschgeld handele. Zwei Bankangestellten habe sie einen solchen Schein gezeigt, die den Verdacht bestätigten. Statt zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten, habe ihr angeblich ein Rechtsanwalt geraten, die Scheine als Beweismittel gut aufzubewahren.

Jetzt kommt der erwähnte Libanese wieder ins Spiel: Er habe sich angeboten, mit dem Ex-Ehemann der betrügerischen Bekannten, der inzwischen in Teheran lebe, zu verhandeln. Er wollte ihn dazu bewegen, die Schulden seiner Ex-Frau an die Kosmetikerin zu begleichen. Damit der Libanese nach Teheran fliegen konnte, übergab sie ihm 7000 (echte) Euro und als Beweisstücke fünf der falschen Banknoten.

Die Staatsanwältin forderte acht Monate auf Bewährung, der Verteidiger sprach sich für einen Freispruch aus.

„Was für eine abstruse Geschichte“, fasste der Vorsitzende Richter Martin Graf das Geschehen zusammen. Der Anklagepunkt des „Beschaffens von Falschgeld“ wurde eingestellt. Das Vorfinden des Falschgeldes im Briefkasten sei nicht zu widerlegen gewesen. Für die Weitergabe der fünf Scheine wurde die Angeklagte zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

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