Das Aufgabengebiet der Gemeindevollzugsbediensteten: Sie überwachen beispielsweise das Einhalten der Regelungen für das Parken von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Raum. Auch kontrollieren die städtischen Mitarbeiter, ob die Regelungen für die Sondernutzung öffentlicher Flächen, meist im Zusammenhang mit Gaststätten, eingehalten werden. Auch ob die Vorgaben des Gesetzes zum Schutz von Sonn- und Feiertagen, des Melderechts und der polizeilichen Umweltschutz-Verordnung beachtet werden, überwacht der Gemeindevollzugsdienst. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter auch sonst mit offenen Augen in der Stadt unterwegs und melden den zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung, wenn beispielsweise eine Hecke in den Gehwegbereich hineinwächst, eine Baustelleneinrichtung nicht ordnungsgemäß abgesichert ist oder Abfallablagerungen festgestellt werden.
Der Gemeindevollzugsdienst übernimmt zudem regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet. Hierzu bedient sich die Stadt eines externen Dienstleisters, der die technische Ausrüstung für die Geschwindigkeitsmessungen mitbringt. Dennoch muss bei jeder Messung aus rechtlichen Gründen ein Mitarbeiter der Stadt anwesend sein.
Verstärkt Kontrollen auch in den Abendstunden