Weil am Rhein (sif). Es gibt keine Verpflichtung, sich eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen zu lassen, wie viele Einkaufstouristen irrtümlichweise annehmen würden. Das sagte bei der Infoveranstaltung zur Dreiländergalerie ein in den Zuhörerreihen sitzender Zollbeamter. Im Grunde seien die Ausfuhrbescheinigungen nur eine Angelegenheit zwischen Kunde, Einzelhändler und Finanzamt. Der Zoll müsse lediglich dokumentieren, dass die Waren das Land verlassen haben. Um die Warteschlangen vor den Zollämtern zu vermeiden, regte eine Bürgerin an, in der Stadt eine Zollstelle einzurichten, um dort die grünen Zettel abzustempeln. Dies sei aber gesetzlich gar nicht zulässig, erklärte der Zollbeamter.