Weil am Rhein. Die Lärmschutzwand im Stadtteil Otterbach soll ab Ende Oktober 2015 errichtet werden. Voraussichtlich im Frühjahr 2016 erfolgt die Fertigstellung. Dies hat die DB Netz, vormals DB Projektbau GmbH, der Stadt Weil am Rhein beim jüngsten Treffen nochmals ausdrücklich bestätigt. Allerdings werden nicht alle Bewohner des Stadtteils gleichermaßen von dieser aktiven Schallschutzmaßnahme profitieren, da diese vorläufig an der Landesgrenze zur Schweiz endet. Im Planfeststellungsbeschluss  des Eisenbahnbundesamtes, der  der DB Netz AG das Baurecht für den Streckenausbau sichert, ist eine Lärmschutzwand als aktive Schallschutzmaßnahme für die Bewohner des südlichen Weiler Stadtteils vorgesehen. Diese wird auf dem Bahndamm errichtet und wird drei Meter über der Schienenoberkante enden. Im Planfeststellungsbeschluss vom 1. Februar 2010 hat das Eisenbahnbundesamt als Genehmigungsbehörde die Bahn verpflichtet, die vorgesehene Schallschutzwand zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu errichten. Nachdem die damalige DB Projektbau GmbH am 19. März 2015 bestätigt hatte, dass die Schallschutzwand die erste bauliche Maßnahme im Bereich des Stadtteils Otterbach sein wird, wurde dies nun im jüngsten Gespräch am gestrigen Freitag erneut bestätigt. Dabei wurde mitgeteilt, dass erste Bauarbeiten ab Mitte bis Ende Oktober 2015 beginnen und dass die Maßnahme bis zum Frühjahr 2016 abgeschlossen sein wird. „Ich bin froh und danke allen Beteiligten, die es möglich gemacht haben, dass sich die Bahn an die im Planfeststellungsbeschluss aufgetragene Nebenbestimmung hält und diese auch tatsächlich so umgesetzt wird und dass damit weite Teile der Bevölkerung davon schon profitieren, ehe die eigentlichen Baumaßnahmen an der Strecke beginnen“, sagte Oberbürgermeister Wolfgang Dietz. Die Schallschutzwand endet vorerst an der Landesgrenze zur Schweiz, dies ist in etwa auf  Höhe des Anwesens Basler Straße 53, zwischen dem Holzmattenweg und dem Siedlerweg. Beabsichtigt ist jedoch, dass diese Schallschutzwand auch auf Schweizer Hoheitsgebiet weitergeführt werden soll. Allerdings besteht hier noch kein Baurecht. Nach Auskunft der Stadtverwaltung hat das Bundesamt für Verkehr in Bern bestätigt, dass die Antragsunterlagen für einen Planfeststellungsbeschluss dort vorliegen. Wann diese Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und wie diese dann Einsicht nehmen kann, wird zurzeit zwischen dem Schweizer Bundesamt für Verkehr, der Deutschen Bahn AG-Zentrale Frankfurt- und Bürgermeister Christoph Huber geklärt. In jedem Fall soll die Bevölkerung rechtzeitig informiert werden, zum einen über die konkrete Umsetzung der Baumaßnahme Schallschutzwand und zum anderen über das anstehende Rechtsverfahren auf Schweizer Hoheitsgebiet. „Unser Bestreben ist es“, erklärte OB Dietz, weiter, „dass die Schallschutzwand auf Schweizer Hoheitsgebiet auch als erste Maßnahme errichtet wird, bevor mit den eigentlichen Bauarbeiten am Gleisfeld begonnen wird.“