Von Gottfried Driesch
Gericht: Angeklagter verlangte „Genugtuung“ für intimes Verhältnis / In der Ehre gekränkt
Von Gottfried Driesch
Weil am Rhein-Haltingen. Von nicht weniger als vier Justizbeamten wurde am Montag ein 42 Jahre alter Mann mit Hand- und Fußfesseln aus der Untersuchungshaft in den Saal des Schöffengerichts Lörrach geführt. Vorgeworfen wurde ihm räuberische Erpressung in zwei Fällen und vorsätzliche Körperverletzung. Das Urteil nach einem langen Prozesstag lautete schließlich auf zwei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe.
Sicherheitsmaßnahmen
Der Grund für die hohen Sicherheitsmaßnahmen wurde schnell deutlich. Der vietnamesische Staatsbürger, der bereits seit seiner Jugend in Deutschland lebt, ist Kampfsportlehrer in mehreren fernöstlichen Kampfsportarten. Aus Sicherheitsgründen wurde vom Gericht der Antrag des Verteidigers, während der Verhandlung zumindest die Handfesseln abzunehmen, abgelehnt.
Die Anklage
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, im November vergangenen Jahres einen Bekannten aus Haltingen unter Androhung von Gewalt um 600 Euro erpresst zu haben. Anlass war, dass der 31-jährige Bekannte ein intimes Verhältnis mit der Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten begonnen hatte. Der Angeklagte und seine Ex, sie wohnten ebenfalls in Haltingen, hatten sich im Sommer 2016 getrennt. Damals erwartete die Frau ein Kind von dem Angeklagten, das im September geboren wurde. Obwohl bereits getrennt, fühlte sich der Angeklagte wohl durch die Beziehung in seiner Ehre verletzt. So nötigte er seinen Bekannten, das Geld in den Briefkasten der Frau zu werfen. Diese wollte das Geld aber nicht haben und übergab es der Polizei, die ihrerseits das Geld an den 31-jährigen zurückgab.
Zwang zum Kaufvertrag
Das war zu viel der Schmach. Am 14. Dezember 2016 bestellte der Angeklagte seinen Bekannten zu einem Treffpunkt an der Hauptstraße in Weil am Rhein. Mit dem Auto des Bekannten fuhr man nach Haltingen in die Wohnung des Bekannten. Dort musste dieser einen Kaufvertrag für sein Auto über 10 000 Euro schreiben. Der Kaufpreis stand nur auf dem Papier und wurde nie bezahlt. Ferner presste er ihm ein iPhone und eine Playstation ab. Dann fuhr man gemeinsam nach Rheinweiler. Der Bekannte musste sein Auto leer räumen. Danach schlug der Angeklagte sein Opfer nieder und trat es mehrmals in den Bauch. Danach fuhr der Angeklagte mit dem Auto fort. Noch am gleichen Abend erstattete der 31-jährige Anzeige bei der Polizei.
Psychoterror hielt an
Der Angeklagte räumte durch eine Anwaltserklärung die Taten umfänglich ein. Der Bekannte berichtete als Zeuge von immer wiederkehrenden Todesdrohungen über WhatsApp und Facebook gegen ihn, seine Schwester und Mutter. Bis zum Juni dieses Jahres hielt der Psychoterror an. Inzwischen hat der 31-jährige aus Angst seinen Wohnsitz geändert und sich neue Handynummern zugelegt.
Die Plädoyers
Die Staatsanwältin beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Sie ging dabei davon aus, dass der Angeklagte bei der zweiten Tat ein Messer dabei hatte. Der Angeklagte hatte angegeben, gerade an diesem Tag ausnahmsweise kein Messer mit sich geführt zu haben.
Der Verteidiger ging von minderschweren Fällen aus – ein Jahr und neun Monate seien hier angemessen.
Das Urteil
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dietrich Bezzel verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Das Mitführen des Messers sei nicht nachweisbar gewesen. Darum die geringere Strafe. Der Angeklagte bleibt weiterhin in Haft.