Weil am Rhein Mit Revolver bedroht

Weiler Zeitung

Gericht: 22-Jähriger möglicherweise zu Unrecht beschuldigt / „Ich bin unschuldig“

„Ich war bei dem versuchten Einbruch nicht dabei. Ich war bis zum Morgen in einer Diskothek“. Der 22 Jahre alte Angeklagte aus Weil am Rhein gab sich am Dienstag vor dem Jugendschöffengericht unschuldig. Ein vor elf Monaten verurteilter Bekannter des Angeklagten hatte diesen in seinen Aussagen schwer belastet.

Weil am Rhein/Fischingen (dr). Die Staatsanwältin warf dem Beschuldigten vor, am 18. Juli des vergangenen Jahres in den frühen Morgenstunden zusammen mit seinem Bekannten eine Gaststätte mit Bauernmarkt in Fischingen aufgesucht zu haben. Mit einer Eisenstange hätten die beiden Täter versucht, die Tür des Raumes, in dem die Einnahmen der Bedienungen gesammelt werden, aufzubrechen. Von einem Saisonarbeiter wurden die beiden Gauner gestört und brachen zunächst ihren Einbruchsversuch ab und entfernten sich.

Nachdem die alarmierte Polizei wieder abgezogen war, erschienen die Täter erneut auf der Bildfläche. Diesmal seien gleich mehrere Saisonarbeiter hinzugekommen. Die Täter hätten die Arbeiter mit einem geladenen Schreckschuss-Revolver bedroht. Auch hier gelang das Aufbrechen der Tür nicht.

Taucher bergen Werkzeug und Waffe

Die beiden seien in einem schwarzen Golf geflüchtet. Dabei hatten sie einen der Saisonarbeiter über den Haufen gefahren, so dass dieser erheblich verletzt wurde. Das Einbruchswerkzeug und der Revolver wurden unmittelbar nach der Tat in einer Tasche im Hafengebiet von Weil am Rhein versenkt. Taucher holten die Sporttasche später wieder ans Tageslicht.

Der vom Gericht als einer der Täter festgestellte und verurteilte 20 Jahre alte Mann hatte den jetzt angeklagten 22-Jährigen schwer belastet. Der 20-Jährige war zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden (wir berichteten). Jetzt sagte er als Zeuge aus. Der Vorsitzende Richter Martin Graf erinnerte ihn mit Nachdruck daran, dass er als Zeuge die Wahrheit sagen müsse.

Zunächst beschuldigte er den Angeklagten, nur beim zweiten Einbruchsversuch dabei gewesen zu sein. Gleich danach sprach er davon, dass der Angeklagte bei beiden Versuchen dabei gewesen sei. Die letzte Version lautete: „Der Angeklagte war gar nicht dabei“.

Zwei der Erntehelfer waren als Zeugen aus Rumänien angereist. Sie konnten nur die Anzahl der Einbrecher nennen. Die Gesichter hätten sie wegen tief heruntergezogener Kapuzen nicht erkennen können.

Neben dem versuchtem Diebstahl mit Waffen stand auch noch eine gefährliche Körperverletzung am 30. Januar dieses Jahres in einem Café in Friedlingen und eine heftige Beleidigung eines Polizeibeamten zur Aburteilung an. Auch hier sah sich der Beschuldigte unschuldig. Trotz eines weiteren Polizeibeamten, der die Beleidigungen gehört hatte, blieb der Angeklagte dabei, dass ihm die Beamten nur etwas anhängen wollten.

Die Verhandlung war bereits auf zwei Tage angesetzt. Wir berichten weiter.

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