Der vom Gericht als einer der Täter festgestellte und verurteilte 20 Jahre alte Mann hatte den jetzt angeklagten 22-Jährigen schwer belastet. Der 20-Jährige war zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden (wir berichteten). Jetzt sagte er als Zeuge aus. Der Vorsitzende Richter Martin Graf erinnerte ihn mit Nachdruck daran, dass er als Zeuge die Wahrheit sagen müsse.
Zunächst beschuldigte er den Angeklagten, nur beim zweiten Einbruchsversuch dabei gewesen zu sein. Gleich danach sprach er davon, dass der Angeklagte bei beiden Versuchen dabei gewesen sei. Die letzte Version lautete: „Der Angeklagte war gar nicht dabei“.
Zwei der Erntehelfer waren als Zeugen aus Rumänien angereist. Sie konnten nur die Anzahl der Einbrecher nennen. Die Gesichter hätten sie wegen tief heruntergezogener Kapuzen nicht erkennen können.