Weil am Rhein.  Im Zusammenhang mit den Verwarnungen ist OB Wolfgang Dietz „sehr unzufrieden“ mit dem aktuellen Bußgeldkatalog, der einheitlich im ganzen Bundesgebiet gilt. „Es gibt Verkehrsteilnehmer, für die bedeuten zehn Euro für das Falschparken nicht mehr als ein Taschengeld. Der jetzige Bußgeldkatalog hat in unserer Region für manche Verkehrsteilnehmer keine abschreckende Wirkung. Deutschland sollte sich ein Vorbild an der Schweiz nehmen, wo Verkehrsverstöße mit empfindlichen Bußen  versehen werden, die dann auch eine langfristige pädagogische Wirkung erzeugen“, stellt der OB fest. Er begrüße daher ausdrücklich die am Mittwoch vergangener Woche bekannt gewordene Initiative der Bundestagsfraktion der Grünen, die eine deutliche Anhebung der Sätze des bundesweiten Bußgeldkatalogs gefordert hat. Es gehe der Stadt nicht um das an den Stammtischen gerne unterstellte „Abzocken“, sondern darum, die verbindlich für alle Verkehrsteilnehmer festgesetzten Regeln durchzusetzen. Die Verkehrsregeln im ruhenden Verkehr dienen beispielsweise dazu, den Rettungskräften sofortigen und ungehinderten Zugang zu Gebäuden oder Gefahrenherden zu sichern oder den Verkehrsfluss aufrechtzu- erhalten