Weil am Rhein. Auch Trämlifahren bewahrt nicht vor dem Gefängnis. Diese Erfahrung musste laut Polizeiangaben ein 37-jähriger Deutscher am Donnerstagabend machen. Zollbeamte kontrollierten den Mann in der Tram 8 bei der Einreise in Friedlingen. Dabei stellten sie fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Justizbehörden in Nürnberg vorliegt.Wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz waren eine Geldstrafe in Höhe von 2 400 Euro zuzüglich der Gerichtskosten oder ersatzweise 40 Tage Haft zu vollstrecken. Der Mann wurde der Bundespolizei zur weiteren Sachbearbeitung übergeben. Da der Mann mittellos und ohne festen Wohnsitz war, wurde er umgehend in die Justizvollzugsanstalt gebracht.