Weil am Rhein (tao). Im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren für das geplante Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Dreiländergalerie in Weil hat nun der Regionalverband Hochrhein-Bodensee Stellung bezogen. In der Sitzung des Planungsausschusses im Waldshuter Landratsamt erklärten Regionalplaner Jean-Michel Damm und Verbandsdirektor Karl Heinz Hoffmann den Standpunkt des Verbandes. Die Ausgangslage: Investor Cemagg will ein Einkaufscenter mit 16 500 Quadratmetern Verkaufsfläche errichten. Das Shoppingcenter über vier Ebenen hat 60 Shops, Gastronomiebetrieben, ein Parkhaus mit 584 Stellplätzen und eine Kindertagesstätte. Im Landesentwicklungsplan (LEP) ist die Stadt gemeinsam mit Lörrach als Oberzentrum eingestuft. Das bedeutet: Der grenzüberschreitende Verdichtungsraum ist als Wohn-, Produktions- und Dienstleistungsschwerpunkt zu sichern und weiterzuentwickeln. In den weiteren LEP-Richtlinien heißt es außerdem: In Oberzentren dürfen grundsätzlich Einzelhandelsgroßprojekte realisiert werden (Konzentrationsgebot), und der Standort muss sich in das städtebauliche Konzept einfügen (Integrationsgebot). Hinzu kommt das Kongruenzgebot, das da lautet: Die Verkaufsfläche soll so bemessen sein, dass der zentralörtlichen Einzugsbereich nicht wesentlich überschritten wird. Zum Verflechtungsbereich gehören der gesamte Landkreis Lörrach sowie die angrenzenden Städte Wehr und Bad Säckingen. Die Crux des Vorhabens liegt im Beeinträchtigungsverbot. Das besagt, dass die Funktionsfähigkeit benachbarter Städte und Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürfe. Nach der in Auftrag gegebenen Analyse seien bei den fraglichen Sortimenten Umsatzverluste unter zehn Prozent, beim Sport etwas darüber, zu erwarten. Ein Gutachten stuft diese mögliche Umverlagerung als unbedenklich ein. Das Fazit des Regionalverbandes: „Unsere Vorgaben sind weitgehend erfüllt, wir gehen jedoch davon aus, dass im Rahmen des Raumordnungsverfahrens die Flächen verkleinert werden.“