Weil am Rhein Schritt in Richtung Fußgängerzone

Weiler Zeitung

Interview: Bis zur Eröffnung der Dreiländergalerie soll Bereich zwischen „Insel“ und Schillerstraße autofrei sein

Von Siegfried Feuchter

Beim Bürgerbeteiligungsprozess „Weil am Rhein macht’s“ vor drei Jahren ist der Wunsch nach einer Fußgängerzone deutlich artikuliert worden. Damit erhoffen sich die Bürger auch mehr Aufenthaltsqualität in der Innenstadt.

Weil am Rhein. Nach außen hin hat sich seither nicht viel getan, doch hinter den Kulissen des Rathauses wird an einem Konzept gearbeitet, wie Erster Bürgermeister Christoph Huber im Gespräch mit unserer Zeitung verdeutlicht. Spätstens bis die Dreiländergalerie an der Hangkante eröffnet wird, soll als erster Schritt zumindest der Bereich zwischen Schlaufenkreisel und Einmündung Schillerstraße autofrei sein.

Mit der Grabenstraße erhält Lörrach eine weitere Fußgängerzone. Warum tut sich weil am Rhein so schwer damit, eine autofreie Zone in der Innenstadt einzurichten?

Es ist verständlich, dass man sich mit der Einführung von Neuerungen oft etwas schwer tut. Das gilt im Besonderen dann, wenn, wie bei der Einführung einer Fußgängerzone, damit in ein jahrzehntelang bekanntes Gefüge eingegriffen wird. Nicht nur in Lörrach war seinerzeit der Diskussionsprozess ebenfalls über mehrere Jahre im Gang. Nun hat wohl der Gemeinderat in Lörrach mit dem Beschluss, die Fußgängerzone um den Bereich der Grabenstraße zu erweitern, sogar die Verwaltung überrascht.

Zugegeben ist die Weiler Struktur nicht mit der von Lörrach vergleichbar. Dennoch besteht in der Weiler Bevölkerung der Wunsch nach einer autofreien Zone, in der die Aufenthaltsqualität deutlich höher ist als derzeit. Wann bekommt denn Weil am Rhein seine erste Fußgängerzone? Müssen sich die Befürworter gedulden, bis die Dreiländergalerie fertiggestellt ist oder die Entscheidung zur Tramverlängerung gefallen ist?

 Einen ersten und zugleich zentralen Schritt in Richtung Fußgängerzone hat der Gemeinderat mit den künftigen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Innenstadt West“ gemacht. Darin ist neben verkehrsberuhigten Bereichen in der Müllheimer Straße und im Bereich des Schlaufenkreisels auch eine Fußgängerzone für die Hauptstraße zwischen Schlaufenkreisel und Schillerstraße als Möglichkeit vorgesehen.

Was heißt Möglichkeit?

Möglichkeit deshalb, weil nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans die aus diesem Plan eröffnete städteplanerische Zielsetzung in ein konkretes Umsetzungskonzept überführt werden kann und muss.

Konkret, bis wann denn?

Aus meiner Sicht ist es erstrebenswert, dieses Konzept so zu entwickeln, dass es mit der Einweihung der Dreiländergalerie bereits umgesetzt ist. Dazu bedarf es eines strukturierten Beteiligungsprozesses. Umgestaltungen von innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen macht man nicht so nebenbei. Aber es gibt eine ganze Reihe gelungener Beispiele, an denen man sich orientieren kann.

Wie steht es mit einem Testversuch, von dem immer mal die Rede war?

Ein noch so intensiv vorbereitetes und durchdachtes Konzept wird bei einer komplexen Aufgabenstellung, wie es die Einführung einer Fußgängerzone nun einmal darstellt, nach der Umsetzung noch Anpassungen zur Folge haben. Ein vorheriger Testlauf über einen längeren Zeitraum hilft, diese Nachjustierung früh zu erkennen und sie noch in das Konzept einfließen zu lassen, bevor die endgültige Umsetzung kommt.

Wann kommt ein solcher Testlauf?

Das kann ich jetzt noch nicht sagen. Ich weiß ja noch nicht, wann der Baubeginn für die Dreiländergalerie ist und bis wann sie fertiggestellt sein wird. Zu den Nachjustierungen gehören dann auch Aufzeichnungen der Verkehrsflüsse vor dem Versuch und während der Erprobungsphase. Diese Aufzeichnungen müssen großräumig sein und auch mögliche Ausweich- und Alternativrouten berücksichtigen. Damit lassen sich zuverlässige Aussagen zu Umlenkungsverkehren erkennen, und man bleibt nicht im theoretischen oder prognostischen Bereich. Zunächst einmal muss aber der Gemeinderat, voraussichtlich im Herbst, über die während der Offenlage zum Bebauungsplan eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken entscheiden und den Bebauungsplan beschließen.

Ist eine durchgängige autofree Zone vom Schlaufenkreisel bis zur Sparkasse überhaupt machbar?

Warum sollte das nicht machbar sein? Es ist im Vergleich zu Fußgängerzonen ähnlich großer Städte ein überschaubar kleiner Bereich. In diesem liegen übrigens nicht einmal 40 öffentliche Stellplätze.

Gibt es denn genügend Fachgeschäfte, um eine Fußgängerzone attraktiv zu machen und mit Leben füllen zu können?

Eine gewisse Attraktivität ist bereits heute vorhanden, und ohne dass sich der Geschäftsbesatz ändern würde, wird sich die Aufenthaltsqualität durch den Wegfall des motorisierten Verkehrs deutlich erhöhen. Schon allein das steigert die Attraktivität, ohne dass sich der Geschäftsbesatz dabei ändert.

Ausgangspunkt ist also die vorhandene Situation?

Ja, der jetzige Status quo ist der Ausgangspunkt. Er ist nicht festgeschrieben, sondern unterliegt wie alle Bereiche eines urbanen Raums Veränderungen. Wer vor über 30 Jahren die Hauptstraße in Kehl entlang gegangen ist, kann Vergleiche zu unserer Hauptstraße ziehen. Wer heute dort geht, vermag sich kaum noch an den damaligen Zustand zurückerinnern. Allein in der für Stadtplanungen vergleichsweise überschaubaren Zeitspanne der vergangenen 40 Jahre hat sich der Bereich zwischen dem Schlaufenkreisel und dem Sparkassenkreisel deutlich verändert. Und diese Veränderung wird weitergehen.

Vor zwei Jahren wurde im Bauausschuss und Gemeinderat über eine sogenannte „shared space“-Lösung an der Einmündung Hauptstraße/Leopoldstraße intensiv diskutiert, das Projekt jedoch dann zurückgestellt. Ist es gestorben?

Dieses Projekt sollte eigentlich als Vorläufer, quasi als erster Baustein, für eine künftige Fußgängerzone eingerichtet werden. Ich muss einräumen, dass wir dem Gemeinderat bei der Unterbreitung unseres Vorschlages im Juli 2014 und November 2014 zu viel abverlangen wollten. Daraus haben wir Konsequenzen gezogen.

Welche?

So hat der Gemeinderat uns Mittel für ein klimafreundliches Mobilitätskonzept bewilligt, dem wir uns gegenwärtig widmen. In Kürze können wir Einzelheiten nennen. Wie erwähnt, hat der Gemeinderat mit dem Bebauungsplan „Innenstadt West“ die stadtplanerische Richtung für eine Fußgängerzone vorgegeben. Und mit der Festlegung der Wirkungsziele „Verbesserung der Mobilität“ und „Entwicklung der Innenstadt“ aus dem neuen Kassen- und Haushaltsrecht (NKHR) hat er auch deutlich signalisiert, welche Schwerpunkte er in den nächsten Jahren zur Weiterentwicklung der Stadt sieht.

Ziel war es immer, bei Einrichtung einer Fußgängerzone, die Weiler Gartenstadt nicht zusätzlich mit Verkehr zu belasten. Gilt das noch? Wo würde der Verkehr im Falle einer autofreien Zone durchfließen?

Dies ist fortgesetzt ein Teilziel. Es gilt aber ebenso für den Bereich nördlich der Hauptstraße zwischen Bühlstraße und Müllheimer Straße. Einzelheiten hierzu werden sich im Gesamtkonzept finden.

 

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