Weil am Rhein Schuldenstand erhöht sich

Weiler Zeitung

Wasserverband: Wirtschaftsplan, Jahresabschluss und Lagebericht beschlossen

Der Wirtschaftsplan 2017 des Wasserverbands Südliches Markgräflerland, ebenso wie der Jahresabschluss und Lagebericht des Jahres 2015, hat die öffentliche Verbandsversammlung am Mittwochnachmittag im Rathaus beschlossen. Es soll weiter investiert werden.

Weil am Rhein. Die Kalkulation der kostendeckenden Wassergebühr ergab für das kommende Jahr 2017 eine Senkung um vier Cent auf 0,53 Euro pro Kubikmeter, berichtete Bürgermeister Rudolf Koger, kaufmännischer Geschäftsführer des Wasserverbands. Bei der Berechnung wurde der durchschnittliche Verbrauch der zurückliegenden drei Jahre berücksichtigt.

Vorhaben und Investitionen Der Wirtschaftsplan 2017 wurde im Erfolgsplan mit 1 685 900 Euro, sowie im Vermögensplan mit 1 037 000 Euro festgesetzt. An Vorhaben und Investitionen sind geplant: Grunderwerb im Mattfeld (50 000 Euro), Betriebs- und Geschäftsausstattung (2000 Euro), Neubau- und Koordinierungsmaßnahmen (15 000 Euro), Restkosten für Neubau des Hochbehälters Wittlingen (20 000 Euro), Restkosten der Generalsanierung des Hochbehälters Welmlingen (70 000 Euro), Generalsanierung des Hochbehälters Kapf (400 000 Euro), sowie ein Baukostenzuschuss für das Blockheizkraftwerk in der Wasserwerkszentrale (14 000 Euro). Die vorgesehenen Kreditaufnahmen belaufen sich für 2017 auf 570 000 Euro. Der Schuldenstand liegt aktuell bei rund 2,3 Millionen Euro und wird für Ende 2017 auf rund drei Millionen Euro geschätzt.

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hatte ergeben, dass die Investitionen im Vermögensplan um minus 15,83 Prozent abwichen, so dass die Ansätze möglichst genauer kalkuliert werden sollten. Die Abweichungen im Wirtschaftsplan beliefen sich auf 7,44 Prozent, was einer guten Planumsetzung entspreche. Teil der Umlage erstattet Erfreulich für die Verbandsmitglieder: Aufgrund des gestiegenen Trinkwasserverkaufs und Anhebung der Wassergebühr, eines Kostenersatzes für die Beschädigung des Zauns am Hochbehälter Huttingen und einem Ablösebetrag aus einem Kreuzungsvertrag mit der DB Netze konnten rund 94 000 Euro Umlage zurückerstattet werden. Zuständigkeit neu geregelt Von der Versammlung beschlossen wurde außerdem die Änderung der Verbandssatzung hinsichtlich der Zuständigkeit des Verwaltungsrats und des Verbandsvorsitzenden. In eigener Zuständigkeit darf der Verbandsvorsitzende Aufträge bis zu einer Höhe von 100 000 Euro (zuvor 50 000 Euro) im Einzelfall vergeben. Danach obliegt die Zuständigkeit dem Verwaltungsrat. Auch der Vollzug des von der Verbandsversammlung beschlossenen Wirtschaftsplans soll künftig in die Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden fallen. Für die Genehmigung der Pläne und Freigabe von Baumaßnahmen soll weiterhin der Verwaltungsrat zuständig sein, um die Kontrollfunktion zu gewährleisten.

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