Weil am Rhein Tatsächliche Lärmbelastung ermitteln

Weiler Zeitung
Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h für die A 5 auf Höhe von Märkt sieht das Regierungspräsidium keine rechtliche Grundlage. Foto: Daniela Buch Foto: Weiler Zeitung

Verkehr: Tempolimit auf A5-Abschnitt abgelehnt / Forderungen im Ortschaftsrat

Weil am Rhein (dab). Der Wunsch des Ortsteils Märkt, für den A 5-Autobahnabschnitt bis Efringen-Kirchen aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 120 km/h einzuführen, wurde vom Regierungspräsidium Freiburg als zuständige höhere Straßenbehörde abgelehnt. „Das Resultat ist sehr enttäuschend“, sagte Ortsvorsteher Stefan Hofmann.

Das Regierungspräsidium berufe sich auf die Gesetzeslage und sehe keine rechtlichen Möglichkeiten, eine Reduzierung zu begründen, hieß es im Antwortschreiben. Der Ortschaftsrat will dennoch am Ball bleiben. Tatsächlich ging es bei dem Anliegen vor allem um die regelmäßigen Raser, PS-starke, hörbar getunte Autos mit lärmendem Auspuff, die in den Nachtstunden auf der Autobahn Rennen veranstalten und dadurch die Nachtruhe der Anwohner beeinträchtigten. Das Problem: Solange kein Tempolimit besteht, ergeben auch Kontrollen keinen Sinn, da die Polizei keine Handhabe hat.

Der Anregung von Sven Lenz folgend, spricht sich der Ortschaftsrat nun für eine Lärmmessung aus, um die tatsächliche Belastung zu ermitteln. Denn für den Lärmaktionsplan seien lediglich rein statistische Berechnungen vorgenommen worden. Auch soll auf Anregung von Ulrich Weber die Frage geklärt werden, ob wenigstens zu den Nachtstunden eine Reduzierung der Geschwindigkeit möglich ist. Mit dem Leiter der Verkehrspolizei will der Ortschaftsrat ebenso das Gespräch suchen.

Warum rücksichtslose Raser unbegrenzt schnell unterwegs sein dürfen, es dabei keine Rolle spielen soll, ob die Nachtruhe der Anwohner gestört wird oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht werden, blieb als Frage im Raum stehen. Auf diesbezügliche Nachfrage unsere Zeitung beim Regierungspräsidium wurden lediglich die Gründe, die bereits im Antwortschreiben an die Stadt aufgeführt waren, nochmals wiedergegeben.

Erstens: Die gewünschte Reduzierung auf Tempo 120 könnte nur auf Basis des Lärmschutzes oder wegen der Verkehrssicherheit erfolgen.

Zweitens: Die Lärmaktionsplanung der Stadt Weil liefert keine Grundlage für die Anordnung eines Tempolimits. Das hat eine erneute Prüfung ergeben.

Drittens: Unabhängig von etwaigen Grenzwerten ist ein Tempolimit auf 120 km/h auf der Autobahn nicht geeignet, eine spürbare Lärmminderung zu erreichen. Der Lkw-Verkehr ist bereits auf Tempo 80 beschränkt und stellt die Hauptbelastung dar.

Viertens: Aus Gründen der Verkehrssicherheit lässt sich ein solches Limit nicht begründen. Weder die Streckenstatistik noch die Unfallzahlen der Polizei lassen auf eine erhöhte Gefahrenlage schließen. Auch die jährliche Verkehrsschau ergab keine solchen Hinweise.

Fünftens: Es ist rechtlich fraglich, ob sich auf Basis des Themas illegaler Autorennen ein Tempolimit rechtssicher begründen ließe. Auch stellt sich die Frage, ob es zwischen Weil am Rhein und Efringen-Kirchen eine besondere Gefahrenlage gibt. Zur Bewertung dieser Frage wurden aktuelle Erkenntnisse der Polizei ausgewertet. Das Polizeipräsidium Freiburg hat keine Hinweise auf ein unverhältnismäßig hohes Aufkommen illegaler Autorennen. Die drei angeführten polizeilich erfassten Fälle reichen für die Anordnung eines Tempolimits nicht aus.

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