Weil am Rhein. Die Stadt Weil am Rhein wurde von besorgten Bürgern über folgenden Sachverhalt informiert: Eine unberechtigte Person habe an den Eingängen zum Läublinpark Hinweisschilder angebracht, nach denen der Zutritt für Hunde verboten ist. Dies entspricht nicht den Tatsachen, teilt die Stadt mit. Lediglich der Zutritt zum Spielplatz im Läublinpark sei mit Hunden nicht gestattet. Im Läublinpark sind Hunde – wie auch sonst im Stadtgebiet – an der Leine zu halten. Zeitnah zu der eigenmächtigen Beschilderung wurden im Läublinpark zur Fütterung ausgelegte Wurststücke entdeckt. Ob diese von einem Tierliebhaber oder eventuell auch zur Schädigung von Tieren ausgelegt wurden, konnte noch nicht abschließend ermittelt werden. Die Polizei ist über den Vorfall informiert. Die Stadtverwaltung bittet jedoch die Nutzer des Läublinparks, verstärkt darauf zu achten, dass Kleinkinder und Tiere nichts zu sich nehmen, was nicht selber mitgebracht wurde.