Weil am   Rhein   (sif). Die Wettbürosteuer ist jetzt beschlossene Sache. Einstimmig hat der Gemeinderat am Dienstagabend die Vergnügungssteuersatzung geändert. Danach müssen Wettbüros, in denen Sport- und Pferdewetten angeboten werden und mitverfolgt werden können, künftig je Quadratmeter Fläche zehn Euro pro Monat Vergnügungssteuer entrichten. Die Stadt hofft, dadurch die Zahl der Wettbüros eindämmen und auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht leisten zu können. Nebenbei erwartet die Stadt zusätzliche Einnahmen von 20 000 Euro. Im Ratsrund wurde die Einführung dieser Steuer einhellig begrüßt. „Wir sind auf dem richtigen Weg“, sagte CDU-Sprecher Claus Weibezahl. Sein SPD-Kollege Johannes Foege erinnerte an den Gleichbehandlungsgrundsatz und vermisste die Einbeziehung der Lotto-/Toto-Annahmestellen. Auch hier würden Wetten angeboten, deshalb müssten diese Annahmestellen auch eine Wettsteuer zahlen, sagte Foege. Doch Stadtkämmerer Rudolf Koger stellte klar, dass bei den Lotto-/Toto-Annahmestellen das Wettgeschehen nicht verfolgt werden könne und somit der Steuertatbestand nicht erfüllt sei. Nach Ansicht von Wolfgang Roth-Greiner (FDP) müssen die fiannziellen Hürden bei der Wettsteuer so hoch gestellt werden, dass den Betreibern dieser Einrichtungen die Lust vergehe. Und Oberbürgermeister Wolfgang Dietz ergänzte: „Wir müssen auf allen Feldern unser Möglichstes tun, das gelte für das Planungs-, Bau- und Steuerrecht.